• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten?
Antworten

 
Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten?
aspangarius
Junior Member
**
Beiträge: 45
Themen: 8
Registriert seit: Mar 2025
#2
08.09.2025, 17:09
In einer Kanzlei, in der ich arbeitete, war der damalige "freie Mitarbeiter" ein Gewerbetreibender der unter seiner Firma + dem Zusatz "Kanzleiservice" eine UG hatte. Ich meine er hatte damals pro Akte abgerechnet, die er einmal pro Woche abholte und zurückbrachte.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von DerAhnungslose - 08.09.2025, 16:16
RE: Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von aspangarius - 08.09.2025, 17:09
RE: Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von MartiNRW - 08.09.2025, 17:57
RE: Als Freiberufler nach dem 1. Examen arbeiten? - von Lawliet - 09.09.2025, 14:36


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus