07.09.2025, 19:54
(07.09.2025, 13:43)RefNdsOL schrieb:(07.09.2025, 13:20)marls schrieb: Ich habe leider konsequente Zeitprobleme beim Halten von Aktenvorträgen. Hier in Hessen soll der Vortrag 10 Minuten dauern und wird nach 12 Minuten abgebrochen. Bis zur Mitte der Wahlstation stellte die Zeit für mich kein Problem dar, mittlerweile komme ich aber fast nie unter 11 Minuten und brauche häufig 11:30 Minuten. Mit der Vorbereitungszeit habe ich überhaupt kein Problem. Ich halte mittlerweile fast jeden Aktenvortrag zwei Mal, nehme ich auf und notiere mir Zeiten für Sachbericht, Zulässigkeit und Co. Dann überprüfe ich, was ich hätte weglassen können, und halte den Vortrag erneut. Dennoch lande ich meistens im zweiten Durchgang bei 10:30 Minuten oder mehr. Ich bin völlig ratlos bezüglich dessen, was ich noch ändern soll. Ich nenne keine Rechtsansichten im Sachbericht und lasse unnötige Daten weg. In der Zulässigkeit befasse ich mich nur mit den problematischen bzw immer zu thematisierenden Sachurteilsvoraussetzungen. Aber ich komme dennoch dort schon ins Labern. Ganz schlimm wird es in der Begründetheit. Mir ist es sehr wichtig, den Vortrag juristisch-strukturiert aufzubauen, d.h. ordentliche Prüfungsmaßstäbe zu bilden, Anspruchs- oder Ermächtigungsgrundlage vorzulesen und die imaginäre Kommission einwandfrei zu den Problempunkten zu führen. Das führt aber dazu, dass ich einfach zu viel plappere. Die Normenketten sind lang, die Obersätze sind lang, alles ist zu lang. Ich bin völlig verzweifelt. Habt ihr irgendwelche Tipps, wie ich das in den Griff bekommen kann? Meine Prüfung ist in etwas über 2 Wochen. Bisher habe ich 25 Vorträge im Öffentlichen Recht gehalten; mein Vortrag in der Prüfung wird ebenfalls dem Öffentlichen Recht entspannen. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Nicht aus Hessen aber im ÖR rennt tatsächlich oft die Zeit, gerade weil (jdf hier) regelmäßig jedes Merkmal der Zulässigkeit und der Begründetheit erwartet wird, egal wie unproblematisch es ist. Ordentliche "große Obersätze" bilden (Prüfungseinstieg, insbesondere für die Begründetheit, erst recht beim sehr häufig zu prüfenden einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutz). Die Normen immer nur einmal nennen, auch bei der Zulässigkeit, erst recht wenn es um große Ketten geht wie bei Fristen. Viel im Urteilsstil arbeiten, gerade in der Zulässigkeit. Statthaften Rechtsbehelf aber in der Regel ausführlicher, genau das Begehren deutlich machen §§ 88, 122 VwGO beachten, zwischen § 80 V 1 Alt. 1 und Alt. 2 VwGO unterscheiden. Sachvortrag im Zweifel zu kurz, damit Entscheidungsvorschlag, rechtliche Begründung und ggf. auszuformulierende Anträge auf jeden Fall in der Zeit sind. Der zu kurze Sachvortrag wird weniger schwer wiegen als eine unvollständige rechtliche Lösung, erst recht, weil man dabei regelmäßig für die Subsumtion ohnehin den Sachverhalt teilweise wiedergibt.
Unproblematische Tatbestandsmerkmale erwähnen aber kurz halten, 1 Satz reicht in der Regel, ggf. wenige Worte, das schafft mehr Zeit für die problematischen Stellen. Auch dabei kurz und präzise antworten. Wenn man das jeweilige Problem verstanden hat, dann sollte man es auch recht prägnant eine Lösung ausführen können, ansonsten schauen ob man es wirklich verstanden hat. Viele tendieren gerade im öffentlichen Recht zum "labern", aber es gibt in der Regel stichhaltige Argumente, bei denen es keiner gigantischen Argumentation bedarf. Im Übrigen kann dieses "labern" auch Symptom einer einem selbst unbewussten Art von Unsicherheit hinsichtlich der eigenen Begründung sein. Insofern du denkst, dass das der Fall sein könnte, daran arbeiten. Sei von deiner Lösung in dem Moment überzeugt als seist du der Berufsträger der sie tatsächlich vorstellt, das soll dabei schließlich getestet werden. Wenn du von deiner Lösung überzeugt bist, dann sollte es in der Regel ausreichen sich bei vielen Argumenten kürzer zu fassen, gleichwohl aber die wichtigen Kerne der Argumente und Schlagworte dazu zu bennen. Die Prüfungskommission sind keine Laien, denen man das ÖR erklären muss. Vielmehr soll man zeigen, dass man den für sie "unbekannten" Fall kurz und knapp in einer Lösung darzustellen. Die können schon mit Begriffen und Argumenten etwas anfangen, solange deutlich wird, warum das an dieser Stelle von Bedeutung ist.
Zu guter Letzt: Nicht zu langsam reden, ruhig etwas schneller (wichtig aber verständlich!), das kann einem auch einiges an Zeit einsparen. Ein Kollege hat seinen AV im ÖR durchgerast, gleichwohl verständlich gewesen und hoch zweistellig erhalten. Am Ende ist nur wichtig, dass man es akustisch verstehen kann, man ist aber an der Stelle wiederum kein Lehrer, der etwas beibringen muss o.ä.
Konkrete Hinweise sind natürlich schwierig, weil man nie genau weiß, wo genau das Problem bei dir liegt, aber ich kann die Situation gut nachvollziehen und kenne sie gerade im ÖR.
Ich danke dir sehr für deine ausführliche Antwort :) Ich werde noch mal schauen, ob ich doch inhaltlich unsicher bin, wobei das häufig eher nicht der Fall ist. Vielleicht hilft es, zu üben, ein Stück freier zu sprechen.
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