05.09.2025, 13:23
(05.09.2025, 10:31)Greif schrieb: Um Missverständnissen vorzubeugen: Du sprichst vermutlich von deiner Personalakte aus dem Referendariat, die bei einer Bewerbung als Notarassessor in der Tat angefordert wird?
Wenn ja, würde ich nicht unterstellen, dass eine erfolglose Bewerbung zum Notarassessor dort vermerkt wird, einfach schon deshalb, weil die Personalakte aus dem Referendariat mit dessen Ende abgeschlossen ist und im Übrigen die Stelle, die das Bewerbungsverfahren durchführt, nicht einfach so in fremden Akten "rummalen" darf.
Wenn eine erfolglose Bewerbung überhaupt irgendwo vermerkt wird, dann m.E. in den (Personal-)Akten der Stelle, bei der man sich erfolglos beworben hat (hier also: der Notarkammer). Diese Akten würden aber bei einer Bewerbung als Richter nicht angefordert, weil du diese erfolglosen Bewerbungen schlicht nicht angibst.
Müsste nicht zumindest das Aktenanforderungesuch in der Akte enthalten sein?
Also ich habe keine Ahnung, wie das in solchen Fällen konkret läuft, aber zumindest in Gerichtsakten sind ja die Einsichtsgesuche von Kollegen enthalten. Der Fall hier dürfte doch vergleichbar sein von der Aktenführung her oder?
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Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Gast- - 04.09.2025, 14:17
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Greif - 05.09.2025, 10:31
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Äfes - 05.09.2025, 13:23
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Praktiker - 05.09.2025, 14:45
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Greif - 05.09.2025, 14:46
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Lauser - 05.09.2025, 14:54
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Praktiker - 06.09.2025, 12:54
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Kölnjurist - 08.09.2025, 17:37
RE: Bewerbung als Notarassessor – Personalakte - von Praktiker - 09.09.2025, 07:11


