28.08.2025, 06:20
Aus meiner Sicht gibt es bei der Thematik noch zwei schwierige Punkte, die in der Natur der Sache liegen:
Einmal die Wahl zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Manche denken sich ausgeklügelte Sicherheitsmechanismen aus. So sollen etwa über lebensverlängernde Maßnahmen mehrere Kinder und Ehepartner gemeinsam entscheiden. Oder die Vollmacht soll nur eingesetzt werden können, "wenn ich selbst nicht mehr handeln kann". Das führt dann zielsicher dazu, dass im Falle des Falles die Bevollmächtigten nicht alle greifbar oder untereinander uneins sind, und die Bank will nachgewiesen haben, dass die Bedingung eingetreten ist... Umgekehrt: Wer unbedingt bevollmächtigt ist, kann eben auch das Konto leerräumen, wenn er mit der neuen Partnerin durchbrennt. Alles steht und fällt daher mit einer geeigneten Person...
Zum anderen geht es um die Prognose, was man unter Umständen wollen würde, die schwer vorhersehbar sind und in die man sich schwer hineinversetzen kann. Manche Musterformulare widersprechen lebensverlängernden Maßnahmen kategorisch - wirklich? Auch wenn gute Heilungsprognosen in kurzer Zeit bestehen? Anderswo wird ihnen für den Fall geistiger Erkrankungen widersprochen - sicher? Auch wenn man subjektiv glücklich und zufrieden ist? Ich kenne alte Menschen mit gegenläufiger Patientenverfügung, die vor der Operation weit von sich weisen, dass der Verfügung gemäß gehandelt wird. Und selbst Studien mit Querschnittsgelähmten ergeben erstaunliche Lebenszufriedenheit. Es ist also in der konkreten Situation oft alles nochmal ganz anders als man sich das jung und gesund denken mag. Am ehesten kann man es noch bei chronischer Erkrankung mit vorhersehbaren Verlauf einschätzen. Bei allem anderen ist es so einfach nicht...also läuft auch hier vieles auf Entscheidung einer geeigneten Person, jedenfalls aber regelmäßige Aktualisierung hinaus.
Einmal die Wahl zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Manche denken sich ausgeklügelte Sicherheitsmechanismen aus. So sollen etwa über lebensverlängernde Maßnahmen mehrere Kinder und Ehepartner gemeinsam entscheiden. Oder die Vollmacht soll nur eingesetzt werden können, "wenn ich selbst nicht mehr handeln kann". Das führt dann zielsicher dazu, dass im Falle des Falles die Bevollmächtigten nicht alle greifbar oder untereinander uneins sind, und die Bank will nachgewiesen haben, dass die Bedingung eingetreten ist... Umgekehrt: Wer unbedingt bevollmächtigt ist, kann eben auch das Konto leerräumen, wenn er mit der neuen Partnerin durchbrennt. Alles steht und fällt daher mit einer geeigneten Person...
Zum anderen geht es um die Prognose, was man unter Umständen wollen würde, die schwer vorhersehbar sind und in die man sich schwer hineinversetzen kann. Manche Musterformulare widersprechen lebensverlängernden Maßnahmen kategorisch - wirklich? Auch wenn gute Heilungsprognosen in kurzer Zeit bestehen? Anderswo wird ihnen für den Fall geistiger Erkrankungen widersprochen - sicher? Auch wenn man subjektiv glücklich und zufrieden ist? Ich kenne alte Menschen mit gegenläufiger Patientenverfügung, die vor der Operation weit von sich weisen, dass der Verfügung gemäß gehandelt wird. Und selbst Studien mit Querschnittsgelähmten ergeben erstaunliche Lebenszufriedenheit. Es ist also in der konkreten Situation oft alles nochmal ganz anders als man sich das jung und gesund denken mag. Am ehesten kann man es noch bei chronischer Erkrankung mit vorhersehbaren Verlauf einschätzen. Bei allem anderen ist es so einfach nicht...also läuft auch hier vieles auf Entscheidung einer geeigneten Person, jedenfalls aber regelmäßige Aktualisierung hinaus.
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von hyaene_mit_hut - 25.08.2025, 17:59
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Praktiker - 25.08.2025, 18:54
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Egal_ - 25.08.2025, 19:39
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Praktiker - 25.08.2025, 22:40
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RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Äfes - 26.08.2025, 12:09
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RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von JuraHassLiebe - 26.08.2025, 09:26
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RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von hyaene_mit_hut - 26.08.2025, 20:03
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RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von hyaene_mit_hut - 27.08.2025, 10:57
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RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von hyaene_mit_hut - 27.08.2025, 16:03
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Praktiker - 28.08.2025, 06:20
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Äfes - 28.08.2025, 08:41
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Pontifex Maximus - 28.08.2025, 14:15
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Notass - 28.08.2025, 13:37
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Praktiker - 28.08.2025, 16:38
RE: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - von Egal_ - 28.08.2025, 13:49