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975 € für Verbesserungsversuch – Stundung oder Hilfe möglich?
CryptoKraut
Member
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Beiträge: 71
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#3
03.08.2025, 18:33
Das JAG NRW oder die dazu bestehende Gebührenverordnung sehen keine Ausnahmetatbestände vor. 
Das Arbeitsamt gibt dagegen Weiterbildungsgutscheine, in dem es entsprechende Kosten übernimmt, sofern laut der Seite der Arbeitsagentur es sich um eine berufliche Weiterbildung handelt, die die Arbeitslosigkeit beenden kann. https://www.arbeitsagentur.de/karriere-u...sgutschein

Ist halt fraglich, ob man einen Verbesserungsversuch bei bereits bestandenem Examen als "berufliche Weiterbildung" bezeichnen kann. Ein Examen mit höherer Punktzahl hat faktisch den Effekt eines Abschlusses, der zu mehr beruflichen Tätigkeiten qualifiziert, z.B. der Justiz, die bekanntermaßen gewisse Mindestnoten voraussetzt, sodass das bessere Examen auch eher die Arbeitslosigkeit beenden kann. Das ließe sich denke ich vertreten, ohne es jetzt näher recherchiert zu haben.
Würde da mal bei der Arbeitsagentur nachfragen, da ein dreistelliger Betrag jetzt auch keine Unsumme ist, könnte ich mir vorstellen, dass die da vielleicht großzügig sind.
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975 € für Verbesserungsversuch – Stundung oder Hilfe möglich? - von Gast765 - 03.08.2025, 16:51
RE: 975 € für Verbesserungsversuch – Stundung oder Hilfe möglich? - von NRW-Mai2025 - 03.08.2025, 18:29
RE: 975 € für Verbesserungsversuch – Stundung oder Hilfe möglich? - von CryptoKraut - 03.08.2025, 18:33
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RE: 975 € für Verbesserungsversuch – Stundung oder Hilfe möglich? - von Patenter Gast - 03.08.2025, 18:46
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