02.08.2025, 16:08
(01.08.2025, 17:19)Rookieoftheyear schrieb: Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, sie haben mir sehr weitergeholfen! Ich bin im Gesellschaftsrecht leider nicht so sattelfest.![]()
Muss die GbR dann im Rahmen der Geltendmachung der Ansprüche ausdrücklich als "GbR i.L." bezeichnet werden?
Soweit es sich um eine eGbR handelt ja, vgl. § 736d III BGB.
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Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Rookieoftheyear - 31.07.2025, 18:05
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von gastling - 31.07.2025, 22:36
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Praktiker - 01.08.2025, 02:49
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von gastling - 01.08.2025, 08:30
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Praktiker - 01.08.2025, 09:35
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von RefNdsOL - 01.08.2025, 17:33
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Praktiker - 01.08.2025, 18:17
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Rookieoftheyear - 01.08.2025, 17:19
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von as.mzkw - 02.08.2025, 16:08
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Rookieoftheyear - 02.08.2025, 20:39