01.08.2025, 18:43
Ich würde jetzt mal sagen, das ist dann eben so.. sehe da auch kein Problem, weil die Zweckmäßigkeit iSv 68 VwGO vom VG eh nicht überprüft wird und ich vermute (nicht in den Kommentar geschaut), dass ohnehin kein subjektives Recht auf Zweckmäßigkeitsprüfung besteht. Der WiSp-Führer wird also nicht in seinen Rechten beschnitten. In der Praxis spielt das gar keine Rolle. Habe schon über einige Klagen in der Sache entschieden, in denen die WiSp-Behörde den WiSp zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen hat. Da macht auch von den Beteiligten niemand ein Fass auf, die sind alle nur an der RMK der Ausgangsentscheidung sowie ggf. an der ZLK der Klage (ordnungsgemäßes Vorverfahren) interessiert.
Nachrichten in diesem Thema
Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Chefref - 30.07.2025, 20:33
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von RefNdsOL - 30.07.2025, 21:23
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 31.07.2025, 00:16
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von JungemitTaubenei - 01.08.2025, 18:43
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 01.08.2025, 21:36
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von RefNdsOL - 01.08.2025, 21:55
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 02.08.2025, 18:33
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von RefNdsOL - 02.08.2025, 19:30
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von JungemitTaubenei - 02.08.2025, 19:52
RE: Ws-Behörde entscheidet nicht in der Sache - von Praktiker - 02.08.2025, 22:03