01.08.2025, 08:30
(01.08.2025, 02:49)Praktiker schrieb: Ist es nicht gerade umgekehrt: solange sie noch einen Anspruch innehat, ist sie noch nicht beendet?
In der Liquidation müssen die Liquidatoren ja alle Ansprüche geltend machen, 736 d abs. 2 bgb und danach wird mit dem Gesellschaftsvermögen zunächst die Gläubiger befriedigt und dann die Einlagen zurückerstattet. Fraglich, und daran hatte ich nicht gedacht, ist natürlich der Fall dass die Liquidatoren davon absehen einen Anspruch geltend zu machen, weil sie ihn zum Beispiel übersehen, dies aber erst nach Einlagenrückerstattung und Auskehr bekannt wird. Frei ohne Kommentar gedacht: wenn die GbR dann weiter bestehen würde wären die Gesellschafter weiterhin der unbeschränkte Haftung ausgesetzt, das kann ja nicht richtig sein. Außerdem wäre die normale GbR im Nachteil gegenüber der e-GbR, wo die Abmeldung ja mWn. Im Gesellschaftsregister eingetragen wird. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Rookieoftheyear - 31.07.2025, 18:05
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von gastling - 31.07.2025, 22:36
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Praktiker - 01.08.2025, 02:49
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von gastling - 01.08.2025, 08:30
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Praktiker - 01.08.2025, 09:35
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von RefNdsOL - 01.08.2025, 17:33
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Praktiker - 01.08.2025, 18:17
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Rookieoftheyear - 01.08.2025, 17:19
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von as.mzkw - 02.08.2025, 16:08
RE: Ansprüche der aufgelösten GbR gegen Dritte - von Rookieoftheyear - 02.08.2025, 20:39