15.05.2019, 20:06
(15.05.2019, 19:55)Gast schrieb: Ich stimme meinem Vorredner zu, würde es aber nicht in der Weise formulieren. Ein Verhandlungstag die Woche ist absoluter Standard. Ich kenne auch Leute, die an zwei Verhandlungstagen teilnehmen mussten. Und das gilt selbstverständlich auch, wenn zwischen den Verhandlungen mehrere Stunden liegen. Wenn du deinem Richter sagst, dass du gerne nicht an allen teilnehmen würdest, wird das bei ihm - absolut zurecht- auf Unmut stoßen und keinen guten Eindruck hinterlassen. Auch wenn die Zeugnisse einem nicht helfen, kann ein schlechtes Zeugnis mit dem versteckten Hinweis darauf, dass der Referendar arbeitsscheu ist, doch sehr schaden. Im Übrigen kannst du die freie Zeit zwischen den Verhandlungen auch sinnvoll in der Bibliothek zum Lernen nutzen.
Also nochmal, ich würde deinen Ausbilder nicht darauf ansprechen. Jeder Referendar, wirklich jeder (!!!) schafft es neben einem Verhandlungstag noch ausreichend Zeit zum Lernen zu finden. Wenn du mit dem Argument kommst, dass du gerne mehr Zeit zum Lernen hättest, fragt man sich, wieso es alle anderen schaffen, bloß du nicht. Also lass es und nutze die Wochenenden.
Alles klar. Danke für die Antwort. In meinem Bekanntenkreis müssen die meisten nur ein mal pro Woche in ein Verhandlung, so dass ich nicht wusste, dass es eher ein Ausnahmefall ist. Wie viele Tage pro Woche sollte man zum Lernen einplanen, damit es am Ende nicht zu knapp wird?
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Zivilstation Arbeitsumfang - von Lisa - 15.05.2019, 19:24
RE: Zivilstation Arbeitsumfang - von GastausNRW - 15.05.2019, 19:47
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