24.07.2025, 20:21
Ich hatte den Eindruck, dass Du vielleicht zu viel Wert auf Auswendig lernen und zu wenig auf Verständnis legen könntest.
Vor-GmbH ist genau deshalb gar kein akademisches Problem: wenn man sie in der Sache für sui generis hält, sollte man sie in der Zulässigkeit tunlichst nicht als teilrechtsfähige Außen-GbR behandeln. Den Widerspruch würde ich übel nehmen. Wenn es dagegen nicht darauf ankommt, kann man es in der Zulässigkeit auch dahinstehen lassen.
Vor-GmbH ist genau deshalb gar kein akademisches Problem: wenn man sie in der Sache für sui generis hält, sollte man sie in der Zulässigkeit tunlichst nicht als teilrechtsfähige Außen-GbR behandeln. Den Widerspruch würde ich übel nehmen. Wenn es dagegen nicht darauf ankommt, kann man es in der Zulässigkeit auch dahinstehen lassen.
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Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von LäcksSpezialis - 17.07.2025, 00:23
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von Praktiker - 17.07.2025, 05:10
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von LäcksSpezialis - 17.07.2025, 13:18
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von kingofkittys - 18.07.2025, 14:18
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von NRW556 - 24.07.2025, 11:21
RE: Mini-Frage Partei- und Prozessfähigkeit - von Praktiker - 24.07.2025, 20:21