21.07.2025, 21:55
(19.07.2025, 14:12)Snoopy1234 schrieb: Außerdem stellt sich die Frage was mit meiner Zulassung passiert. Die habe ich gemeinsam mit meinem Arbeitgeber ausgefüllt und der Rak geschickt. Bei meiner in Aussicht stehenden Stelle benötige ich keine Zulassung. Könnte ich kurzfristig die Zulassung zurückgeben oder sollte ich versuchen, dass der Prozess der Zulassung abgebrochen wird?
wenn du für die andere stelle zwar keine zulassung benötigst, aber trotztdem als syndikus arbeiten könntest, dann versuch als syndikus da zu arbeiten. dann geht das geld weiterhin in das versorgungswerk (gut) und nicht in die gesetzliche (schlecht). wenn der arbeitgeber der anderen stelle aber gar keinen syndikus will, dann fliegst du aus der anwaltschaft raus, wenn der arbeitgeber keine freistellungserklärung erteilt. mit freistellungserklärung wärst du zwar noch anwalt, aber dein lohn würde trotzdem in die gesetzliche gehen (schlecht) und du müsstest den ganzen berufskram wie bea etc. selbst bezahlen (schlecht).
wenn deine mitgliedschaft in der anwaltschaft ohnehin vom tisch ist/sein soll, dann würde ich einfach bei der kammer anrufen und dein anliegen schildern. das sind meistens nette leute
Nachrichten in diesem Thema
Kündigung nach kurzer Zeit - von Snoopy1234 - 19.07.2025, 14:12
RE: Kündigung nach kurzer Zeit - von Snoopy1234 - 21.07.2025, 19:46
RE: Kündigung nach kurzer Zeit - von kumpelanton - 21.07.2025, 21:55


