15.07.2025, 13:45
Man muss hier zweierlei auseinanderhalten:
Die Korrekturanmerkung "unvertretbar" ist ein Kunstfehler und wird nicht halten - allerdings leicht in "mit dieser Argumentation nicht vertretbar" abzuändern sein.
Es geht nämlich gerade NICHT darum, die Rechtsprechung zu treffen (schon gar nicht die falsche zweier AGs). Sondern man muss die Norm auslegen:
Wortlaut nennst Du ja selbst "Bestand" der Mietsache ist gerade nicht Gebrauch.
Systematik: es ist eine eng auszulegende Ausnahme zum Grundsatz, dass es die Wohnung des Vermieters ist und daher er Mängel beseitigt.
Teleologisch wäre noch relevant, dass es mit nichten darum geht, ob man in die Wohnung darf, sondern vorrangig um die Kostentragung.
Wer sich damit beschäftigt und gleichwohl zu dem fernliegenden Ergebnis kommt, wird gleichwohl viele Punkte bekommen (wobei das praktisch kaum möglich ist, weil keines dieser Argumente in die gewünschte Richtung ausfällt). Wer es dagegen nach Art der beiden AGs macht oder gar nicht argumentiert, muss sich dagegen vorhalten lassen, dass er die Norm nicht fachgerecht (bzw. gar nicht) ausgelegt hat.
Was dann im Ergebnis rauskommt, hängt natürlich an der Bearbeitung des übrigen Falles, dazu kann sich hier sicherlich niemand fundiert äußern.
Die Korrekturanmerkung "unvertretbar" ist ein Kunstfehler und wird nicht halten - allerdings leicht in "mit dieser Argumentation nicht vertretbar" abzuändern sein.
Es geht nämlich gerade NICHT darum, die Rechtsprechung zu treffen (schon gar nicht die falsche zweier AGs). Sondern man muss die Norm auslegen:
Wortlaut nennst Du ja selbst "Bestand" der Mietsache ist gerade nicht Gebrauch.
Systematik: es ist eine eng auszulegende Ausnahme zum Grundsatz, dass es die Wohnung des Vermieters ist und daher er Mängel beseitigt.
Teleologisch wäre noch relevant, dass es mit nichten darum geht, ob man in die Wohnung darf, sondern vorrangig um die Kostentragung.
Wer sich damit beschäftigt und gleichwohl zu dem fernliegenden Ergebnis kommt, wird gleichwohl viele Punkte bekommen (wobei das praktisch kaum möglich ist, weil keines dieser Argumente in die gewünschte Richtung ausfällt). Wer es dagegen nach Art der beiden AGs macht oder gar nicht argumentiert, muss sich dagegen vorhalten lassen, dass er die Norm nicht fachgerecht (bzw. gar nicht) ausgelegt hat.
Was dann im Ergebnis rauskommt, hängt natürlich an der Bearbeitung des übrigen Falles, dazu kann sich hier sicherlich niemand fundiert äußern.
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Widerspruch/Überdenkungsverfahren - von HessExmn - 15.06.2025, 17:30
RE: Widerspruch/Überdenkungsverfahren - von Praktiker - 15.06.2025, 21:00
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RE: Widerspruch/Überdenkungsverfahren - von HessExmn - 16.06.2025, 00:03
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