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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
Sesselpupser
Member
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Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#19
25.06.2025, 12:18
(25.06.2025, 11:16)Tess T. Culls schrieb:  
(25.06.2025, 07:51)Sesselpupser schrieb:  Wie sehr sich Juristen ihren eigenen Berufsstand selbst geringschätzen ist immer wieder spannend zu sehen.

Wenn die Wertschätzung des eigenen Berufsstandes nur dadurch gelingen kann, indem man sich gegenüber anderen Berufsständen als höherwertig einschätzt oder fühlt, dann ist das für mich auch immer wieder spannend zu sehen.
Ganz im Sinne des Werbespots von FedEX: "Aber ich habe doch studiert!"  LolLolLol

Wenn man der Meinung ist dass man als fertiger Volljurist auch unter einer Punktzahl von X noch in einer juristischen Tätigkeit hinter einem FH-Abschluss zurückhängt, dann ist entweder das Jurastudium und Staatsexamen viel zu leicht, oder es hat schlicht keinen Wert. Mit fachfremden Berufsständen hat das nichts zu tun, Amtsanwaltschaft ist ein juristischer Beruf, wie Staatsanwaltschaft auch. Die Ausbildung von Volljuristen sollte dem Absolventen mitgeben, sich die nötigen Kenntnisse anzueignen. Nicht dass ich jetzt empfehle, man sollte sich als Volljurist auf Rechtspfleger- oder sonstige Stellen im gehobenen Dienst bewerben, aber wenn man es schon macht, dann ist die Behauptung, man könne sich dort nicht so gut zurechtfinden wie ein Rechtspfleger, einfach Quatsch. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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RE: Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von hyaene_mit_hut - 25.06.2025, 15:15
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