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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
Patenter Gast
Senior Member
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Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#16
25.06.2025, 10:07
(25.06.2025, 08:13)Praktiker schrieb:  Und natürlich, ob jetzt gerade bei 7 Punkten die Grenze für den Quereinstieg gesetzt werden muss (sie wurde ja offenbar zuletzt abgesenkt), das kann man immer kritisieren, aber es ist halt ein Massengeschäft und man will eine klare Grenze einziehen. Und irgendwie hat man halt festgestellt, dass der Personalbedarf so ist, dass er bei Absenkung auf 7 mutmaßlich gedeckt werden kann. Warum soll man dann auf 5 oder 4 absenken?

Es ist eigentlich super simpel: Es gibt X Stellen für Amtsanwälte. Diese will man zu einem Teil mit qualifizierten Rechtspflegern besetzen und zum anderen Teil mit Volljuristen. Also schaut man, wie groß der Teil an Volljuristen sein soll und wie das Bewerbungsaufkommen über die letzten Jahre war. Daraus kann man dann eine Notengrenze ableiten unter der sich eine Bewerbung sowieso nicht lohnt, weil man den Bewerber eh nicht nimmt. Fertig. So ein wenig wie der Numerus Clausus früher.

Natürlich kann man nicht alle Amtsanwaltsstellen mit Volljuristen besetzen, denn dadurch würde man eine komplette Beförderungsstufe für Rechtspfleger wegnehmen. Und unter uns, die Gerichtsverwaltung achtet eher darauf, dass sie sehr gute Rechtspfleger (die schon bei Gerichten arbeiten!) bei Laune hält, statt noch einen durchschnittlich qualifizierten Volljuristen einzustellen.
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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von JurBaWü - 24.06.2025, 19:39
RE: Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von Hence - 24.06.2025, 19:46
RE: Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von REF.NRW - 24.06.2025, 19:54
RE: Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von Praktiker - 24.06.2025, 20:18
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RE: Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von Sesselpupser - 25.06.2025, 12:18
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