25.06.2025, 08:13
(25.06.2025, 07:51)Sesselpupser schrieb: Wie sehr sich Juristen ihren eigenen Berufsstand selbst geringschätzen ist immer wieder spannend zu sehen.
Falls sich das auf mich bezieht: nö. Ich erkenne nur an, dass es auch andere Ausbildungsgänge gibt, die auf bestimmte spezialisierte Tätigkeiten gleichwertig vorbereiten können und im Einzelfall sogar besser. Warum soll denn ein guter Amtsanwalt Körperverletzungen schlechter verstrafbefehlen als ein durchschnittlicher Volljurist? Weil er "nur" an der FH studiert und keinen Schein in Römischer Rechtsgeschichte hat? Natürlich hätte er in anderen Tätigkeitsbereichen ausbildungsbedingt erhebliche Nachteile - die er eben deshalb auch nicht ausübt. Aber ein Massendezernat solchen Ausmaßes zu schultern, braucht nochmal andere als wissenschaftliche Fähigkeiten, und die hat er, sonst hätte man ihn nämlich nie auf den Amtsanwaltslehrgang geschickt. Wie schwer das Massengeschäft dagegen selbst guten Volljuristen fällt, kann man hier im Forum ja nachlesen. Warum kann man das nicht einfach anerkennen? Mein oben beschriebener Kollege hat bei alledem definitiv nicht über 40 Wochenstunden gearbeitet. Ich schätze meinen Berufsstand generell sehr, nur halt nicht so pauschal alle Volljuristen gegenüber allen anderen. In dem, was der Amtsanwaltskollege getan hat, war er mir als Staatsanwalt überlegen, und das, obwohl ich weit von den 7 Punkten entfernt war... weshalb ich vom Dienstherrn auch anders eingesetzt worden bin als er. Und er hat rechnerisch die PEBB§Y-Zahlen generiert, damit ich mich im Gegenzug in große Betrugssachen, Serientaten, eilbedürftige Haftsachen und Vermögensabschöpfung reinknien konnte. Passt also alles.
Und natürlich, ob jetzt gerade bei 7 Punkten die Grenze für den Quereinstieg gesetzt werden muss (sie wurde ja offenbar zuletzt abgesenkt), das kann man immer kritisieren, aber es ist halt ein Massengeschäft und man will eine klare Grenze einziehen. Und irgendwie hat man halt festgestellt, dass der Personalbedarf so ist, dass er bei Absenkung auf 7 mutmaßlich gedeckt werden kann. Warum soll man dann auf 5 oder 4 absenken?
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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von JurBaWü - 24.06.2025, 19:39
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RE: Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von hyaene_mit_hut - 25.06.2025, 15:15
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