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  5. Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
Egal_
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Registriert seit: Nov 2024
#7
24.06.2025, 21:41
(24.06.2025, 20:18)Praktiker schrieb:  Das haben wir hier schon mehrfach diskutiert: Amtsanwaltsstellen sind für die Besten der Rechtspfleger gedacht, die zusätzlich anspruchsvoll weitergebildet werden. Ein notenmäßig deutlich schlechteres juristisches Examen muss da nicht allein deshalb für höhere Befähigung sprechen, weil das Studium wissenschaftlicher und breiter angelegt ist (was für die Tätigkeit aber gar nicht nötig ist) als deren Studium, Vorbereitungsdienst und Weiterbildung. Insofern läuft es etwas darauf hinaus, was Hence schreibt...

Diese Praxis gibt es allerdings nicht nur bei den Rechtspflegern. Als ich damals nach dem 2. StEx meine Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit auf eine bei denen ausgeschriebene Stelle für Juristen (A9) ansprach, für die das 1. Staatsexamen und darin mindestens ein befriedigend gefordert war, sagte sie mir sehr deutlich, dass ich mich darauf nicht bewerben brauche, weil man mich wegen meines nur ausreichenden zweiten Staatsexamens nicht nehmen werde. Ich sprach sie zwar darauf an, dass dies unlogisch sei, dem wurde aber nur mit einem Schulterzucken und der Aussage begegnet, bei Bewerbungen von Volljuristen verlange man mindestens zweimal befriedigend.

Nun muss mir keiner erzählen, dass man für einen Sachbearbeiterjob bei der Arbeitsagentur die Besten der Besten braucht.

Nachtrag zur Verdeutlichung: im 1. StEx hatte ich ein befriedigend. Ich habe die formalen Anforderungen der Stelle also erfüllt und sogar noch mehr als das. Hätte ich mein 2. StEx unter den Tisch fallen lassen, hätte ich mich auf die Stelle bewerben "dürfen".
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2025, 21:53 von Egal_.)
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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig? - von JurBaWü - 24.06.2025, 19:39
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