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Widerspruch gegen die Klausurbewertung
Praktiker
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Beiträge: 1.999
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
02.06.2025, 16:42
Natürlich sollte der Zweitgutachter angeben, in welchem Punkt er nicht folgt (sonst wäre er ja zur gleichen Note gekommen): Hält er die Aufgabe für einfacher, wertet er Teilbereiche als weniger ins Gewicht fallend, Lücken als gewichtiger? Das kann er alles, muss es aber begründen - was er im Überdenkungsverfahren allerdings auch tun wird.

Der Ansatz wäre also, den Widerspruch damit zu begründen, dass das Zweitgutachten die Note nicht ausreichend begründet, was Deinen Aufwand sehr in Grenzen hält. Nur wirst Du daraufhin vermutlich die ausführliche Begründung nachgereicht bekommen, das ist ja kein Problem (und umso ärgerlicher, dass der Kollege es nicht gleich hingeschrieben hat).

Edit: "Ich brauche den Punkt zum Bestehen" ist natürlich keine gute Widerspruchsbegründung und würde dem Prüfer vermutlich geschwärzt weitergegeben werden. Also knapp und sachlich halten: wer vom Erstgutachten abweicht, muss sagen, inwieweit, damit der Rechtsschutz nicht leerläuft.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2025, 16:46 von Praktiker.)
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Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Kennziffer007 - 02.06.2025, 13:52
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von wundertüte - 02.06.2025, 15:50
RE: Widerspruch gegen die Klausurbewertung - von Kennziffer007 - 02.06.2025, 16:26
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