22.05.2025, 15:26
(22.05.2025, 09:41)guga schrieb:(21.05.2025, 22:05)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 18:22)guga schrieb:(21.05.2025, 18:06)Praktiker schrieb:(21.05.2025, 12:53)guga schrieb: Das könnte auch den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllen.
... und zu einer Einstellung nach 154d StPO führen...
Ein Hoch auf den Rechtsstaat
Oder auf den Sozialstaat, der dem vermeintlich Betrogen die Last auf Kosten der Allgemeinheit abnehmen soll, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern? Ich finde diesen Ruf nach dem Staat, anstatt tüchtig und mutig selbst um sein Recht zu streiten, einen schlimmen Ausdruck des leistungsfeindlichen Zeitgeistes! Davon müssen wir in Deutschland dringend wieder wegkommen.
Sorry für den Seitenhieb. Zur Sache: der Täuschungsvorsatz ist in solchen Konstellationen typischerweise kaum nachweisbar. Die werden halt glauben, dass die gekauften Forderungen bestehen. Und wen soll das Schreiben überhaupt über das Nichtbestehen täuschen? Den Schuldner etwa, der angeschrieben wird? Oder soll damit schon die Schwelle zum Versuch überschritten sein, das Mahngericht zu täuschen, dann versuchter Computerbetrug? Ach komm... also vielleicht auch 170 II.
Ja, ein Hoch auf den Sozialstaat. Sollen die dummen Bürger halt von Inkassounternehmen betrogen, erpresst und bedroht werden. Sind halt einfach selbst schuld, wenn sie kein Jura studiert haben.
Jetzt mal im Ernst: es ist ein bekanntes Phänomen, dass manche anstatt Gebührenvorschuss für ein Zivilverfahren zu leisten und ihren Rechtsstreit dort auf eigenes Risiko auszufechten, lieber die Staatsanwaltschaft einschalten wollen, die dann bitte von Amts wegen das ermitteln soll, was ihnen vielleicht im Rechtsstreit helfen würde. Arzthaftung mit Auslagenvorschuss für Sachverständige? War fahrlässige Körperverletzung, soll doch die StA ein Gutachten einholen. Bestehen der Forderung streitig? War bestimmt Betrug, soll die StA durchsuchen und die Rechtslage aufarbeiten - usw. Das ist nicht Sinn der Sache, genau deshalb gibt es die Möglichkeit der Einstellung trotz Anfangsverdachts. Natürlich gibt es auch krasse Fälle, wo man strafrechtlich rein muss. Aber nur auf Zuruf des Schuldners, dass eine Forderung nicht bestehe, ganz bestimmt nicht. Das meinen nämlich sehr viele Schuldner, und zwar häufig zu Unrecht. Da sich das Forum in letzter Zeit oft für einen Staat verkämpft, der die Leute in Ruhe lässt und ihnen keine Risiken abnimmt, wundere ich mich schon, dass das hier plötzlich anders sein soll, kaum dass es um böses Inkasso geht.
Nachrichten in diesem Thema
Inkasso "Zurücknerven" - von Inkassohasser - 21.05.2025, 11:49
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Äfes - 21.05.2025, 12:02
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von admin - 21.05.2025, 12:07
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von guga - 21.05.2025, 12:53
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Praktiker - 21.05.2025, 18:06
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von guga - 21.05.2025, 18:22
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Praktiker - 21.05.2025, 22:05
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von guga - 22.05.2025, 09:41
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Sesselpupser - 22.05.2025, 13:32
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Praktiker - 22.05.2025, 15:26
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Konova - 21.05.2025, 14:09
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Paulaner - 21.05.2025, 16:06
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Egal_ - 21.05.2025, 16:07
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Praktiker - 21.05.2025, 17:01
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von JurMUC - 21.05.2025, 17:37
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Egal_ - 21.05.2025, 22:28
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Praktiker - 22.05.2025, 00:21
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Greif - 21.05.2025, 18:29
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von FFM_Brudi - 21.05.2025, 21:37
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Negatives Tatbestandsmerkmal - 22.05.2025, 09:50
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Egal_ - 23.05.2025, 00:25
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von NRW556 - 22.05.2025, 17:37


