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Inkasso "Zurücknerven"
Egal_
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#15
21.05.2025, 22:28
(21.05.2025, 17:37)JurMUC schrieb:  
(21.05.2025, 17:01)Praktiker schrieb:  Negative Feststellungsklage ist für den Fall erfunden worden, dass jemand sich einer vermeintlich nicht bestehenden Forderung berühmt. Viel Spaß.
+1

Kann man machen, aber wozu der Aufwand? 

Wenn über die Forderung Streit besteht, darf sie nicht in der Schufa eingetragen werden. Der TE kann sich also getrost zurücklehnen und das Inkassounternehmen mal machen lassen. Nach einer Weile werden die vermutlich sowieso aufgeben.
Und ich weiß nicht mehr, wo ich das gelernt habe, ob im Ref oder erst in der Praxis, aber wer was von mir bzw. meinem Mandanten will, der meldet sich schon, d.h. klagt seinen vermeintlichen Anspruch ein. Macht er das nicht, kann es so wichtig oder handfest nicht gewesen sein. Auf keinen Fall nehme ich demjenigen die Arbeit ab.
Außerdem, wie gesagt, schont es die Nerven. Wir alle können mit unserer Zeit doch sicher sinnvolleres anfangen, oder nicht? Wenn also einmal auf die Forderung erwidert wurde, ab mit dem Schreiben in den Ablage-Ordner mit den unwichtigen Sachen, die man nur pro forma noch aufhebt, bevor sie irgendwann im Müll landen. Anschließend ab in den Park und genießt das schöne Wetter (oder schreibt ein paar billables, wenn ihr arbeiten müsst).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2025, 22:32 von Egal_.)
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Inkasso "Zurücknerven" - von Inkassohasser - 21.05.2025, 11:49
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