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Inkasso "Zurücknerven"
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.952
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#14
21.05.2025, 22:05
(21.05.2025, 18:22)guga schrieb:  
(21.05.2025, 18:06)Praktiker schrieb:  
(21.05.2025, 12:53)guga schrieb:  Das könnte auch den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllen.

... und zu einer Einstellung nach 154d StPO führen...

Ein Hoch auf den Rechtsstaat

Oder auf den Sozialstaat, der dem vermeintlich Betrogen die Last auf Kosten der Allgemeinheit abnehmen soll, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern? Ich finde diesen Ruf nach dem Staat, anstatt tüchtig und mutig selbst um sein Recht zu streiten, einen schlimmen Ausdruck des leistungsfeindlichen Zeitgeistes! Davon müssen wir in Deutschland dringend wieder wegkommen.

Sorry für den Seitenhieb. Zur Sache: der Täuschungsvorsatz ist in solchen Konstellationen typischerweise kaum nachweisbar. Die werden halt glauben, dass die gekauften Forderungen bestehen. Und wen soll das Schreiben überhaupt über das Nichtbestehen täuschen? Den Schuldner etwa, der angeschrieben wird? Oder soll damit schon die Schwelle zum Versuch überschritten sein, das Mahngericht zu täuschen, dann versuchter Computerbetrug? Ach komm... also vielleicht auch 170 II.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2025, 22:12 von Praktiker.)
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Inkasso "Zurücknerven" - von Inkassohasser - 21.05.2025, 11:49
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Äfes - 21.05.2025, 12:02
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von admin - 21.05.2025, 12:07
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von guga - 21.05.2025, 12:53
RE: Inkasso "Zurücknerven" - von Praktiker - 21.05.2025, 18:06
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RE: Inkasso "Zurücknerven" - von NRW556 - 22.05.2025, 17:37


 

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