Gestern, 18:04
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Wahlstation in einer Großkanzlei im Ausland: Weiß jemand, ob es möglich ist, eine solche Station zu absolvieren, ohne zuvor die Anwaltsstation in derselben Kanzlei gemacht zu haben? Und falls ja – wo?
Kurz zu meiner Situation: Ich werde meine Anwaltsstation bei einer Großkanzlei absolvieren. Dort habe ich auch schon eine mögliche Auslandswahlstation angesprochen. Ob das am Ende klappt, ist aber nicht sicher und wird sich voraussichtlich erst gegen Ende der Anwaltsstation entscheiden – diese hat allerdings noch nicht begonnen. Ich möchte nun nicht über ein halbes Jahr unsicher diesbezüglich sein und mich auch nicht komplett von einer Kanzlei abhängig machen, daher überlege ich, mich parallel bei anderen Großkanzleien für eine mögliche Wahlstation im Ausland zu bewerben.
Meine Frage daher: Kennt jemand Kanzleien, die auch dann eine Wahlstation im Ausland ermöglichen, wenn man die Anwaltsstation nicht bei ihnen gemacht hat – sei es offiziell oder inoffiziell? Falls ja, würde ich mich sehr über konkrete Hinweise (und Konditionen à la Notenanforderungen) freuen! Bisher habe ich von CMS, Luther, Noerr und GSK Stockmann gelesen, weiß aber auch nicht, wie dort so die Anforderungen sind (mein 1. Stex liegt bei 9,X Punkten- also jetzt sicherlich nichts herausragendes für eine Großkanzlei).
Der Grund für die Suche konkret nach einer Großkanzlei ist, dass ich die Wahlstation gerne in London oder New York verbringen würde. Ohne Gehalt ist das aber selbst mit Unterhaltsbeihilfe und Ersparnissen finanziell kaum machbar, weshalb ich auf eine Kanzlei angewiesen bin.
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zur Wahlstation in einer Großkanzlei im Ausland: Weiß jemand, ob es möglich ist, eine solche Station zu absolvieren, ohne zuvor die Anwaltsstation in derselben Kanzlei gemacht zu haben? Und falls ja – wo?
Kurz zu meiner Situation: Ich werde meine Anwaltsstation bei einer Großkanzlei absolvieren. Dort habe ich auch schon eine mögliche Auslandswahlstation angesprochen. Ob das am Ende klappt, ist aber nicht sicher und wird sich voraussichtlich erst gegen Ende der Anwaltsstation entscheiden – diese hat allerdings noch nicht begonnen. Ich möchte nun nicht über ein halbes Jahr unsicher diesbezüglich sein und mich auch nicht komplett von einer Kanzlei abhängig machen, daher überlege ich, mich parallel bei anderen Großkanzleien für eine mögliche Wahlstation im Ausland zu bewerben.
Meine Frage daher: Kennt jemand Kanzleien, die auch dann eine Wahlstation im Ausland ermöglichen, wenn man die Anwaltsstation nicht bei ihnen gemacht hat – sei es offiziell oder inoffiziell? Falls ja, würde ich mich sehr über konkrete Hinweise (und Konditionen à la Notenanforderungen) freuen! Bisher habe ich von CMS, Luther, Noerr und GSK Stockmann gelesen, weiß aber auch nicht, wie dort so die Anforderungen sind (mein 1. Stex liegt bei 9,X Punkten- also jetzt sicherlich nichts herausragendes für eine Großkanzlei).
Der Grund für die Suche konkret nach einer Großkanzlei ist, dass ich die Wahlstation gerne in London oder New York verbringen würde. Ohne Gehalt ist das aber selbst mit Unterhaltsbeihilfe und Ersparnissen finanziell kaum machbar, weshalb ich auf eine Kanzlei angewiesen bin.
Vielen Dank im Voraus!
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Wahlstation bei Großkanzlei im Ausland - von Interessiert - Gestern, 18:04