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Großkanzlei: Erreichbarkeit
Negatives Tatbestandsmerkmal
Junior Member
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Themen: 0
Registriert seit: Aug 2024
#12
17.05.2025, 22:29
Nein tut es nicht, aber die Entscheidung in einer GroKa zu arbeiten trifft ein jeder freiwillig. 

Wer zum Einstieg mehr verdienen will als viele Anwälte/Juristen jemals überhaupt in ihrer Laufbahn, muss eben mit entsprechenden Anforderungen leben. Entsprechendes Gehalt bekommt man schließlich auch nicht nur als Belohnung dafür, das VB im Examen geschafft zu haben, sondern dafür, dort Zeit zu investieren, zu arbeiten und verfügbar zu sein bis in die Freizeit hinein.

Wer da keinen Bock drauf hat, für den stehen viele andere juristische Berufe offen. Nur dann halt vielleicht nicht mit einem sechsstelligen Einstiegsgehalt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2025, 22:31 von Negatives Tatbestandsmerkmal.)
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Großkanzlei: Erreichbarkeit - von Träumchen - 17.05.2025, 12:24
RE: Großkanzlei: Erreichbarkeit - von FFM_Brudi - 17.05.2025, 12:31
RE: Großkanzlei: Erreichbarkeit - von Gast1233 - 17.05.2025, 13:31
RE: Großkanzlei: Erreichbarkeit - von Negatives Tatbestandsmerkmal - 17.05.2025, 13:55
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