16.05.2025, 12:03
(16.05.2025, 11:49)Dem672 schrieb: Moin ihr Lieben,
da ich aus finanziellen Gründen gerne nach der mündlichen Prüfung bzw. nach Ende des Refs möglichst zeitnah in die Berufswelt einsteigen möchte, würde ich gerne in die Runde fragen, wie gängig/normal es ist, dass man sich „lediglich“ mit seinen schriftlichen Examensnoten bewirbt. Wird man dann überhaupt berücksichtigt oder wollen die Arbeitgeber nur das vollständige Examenszeugnis sehen?
VG
Moin! kommt ganz drauf an wo du hin willst. In den allermeisten Kanzleien dürfte es kein Problem sein, sich bereits mit den schriftlichen Noten zu bewerben, schlimmstenfalls wird eine Notenklausel vereinbart. Inwieweit das (noch) passiert weiß ich nicht.
Im Öd ist das teilweise ein bisschen strenger, hat sich inzwischen aber auch gebessert, hier steht bei den meisten Stellenausschreibungen dabei, dass man sich mit den schriftlichen Noten bewerben kann. Ansonsten gilt hier rechtlich, dass die EInstellungsvoraussetzungen am Einstellungstag vorliegen müssen.
Nachrichten in diesem Thema
Ab wann Bewerbungen abschicken? - von Dem672 - 16.05.2025, 11:49
RE: Ab wann Bewerbungen abschicken? - von Homer S. - 16.05.2025, 12:03
RE: Ab wann Bewerbungen abschicken? - von Dem672 - 16.05.2025, 12:13
RE: Ab wann Bewerbungen abschicken? - von lup - 16.05.2025, 12:36
RE: Ab wann Bewerbungen abschicken? - von Dem672 - 16.05.2025, 12:53


