03.05.2025, 14:01
(02.05.2025, 18:56)Stupid_Babuin schrieb: Liebe Forenmitglieder,
darf man im schriftlichen E-Examen eigentlich schon vor der Ausgabe des Sachverhalts vorbereitend mit dem Tippen beginnen? Zum Beispiel, indem man bereits grob Gliederungspunkte für das zu erstellende Gutachten einträgt:
Zitat:I. Mandantenbegehren
II. Gutachten
1. Zulässsigkeit der Klage
2. Begründetheit der Klage
...
Und falls ja: Wie weit wird das toleriert? Dürfte man etwa schon das Rubrum des Urteils schematisch eintippen? Vielleicht ist meine Frage ziemlich naiv und das ist gar nicht erlaubt – aber eigentlich gehört das ja nicht zur juristischen Leistung, zumal man den Sachverhalt noch gar nicht kennt. Im ausgeteilten Schmierpapier darf ich ja direkt auch etwas schreiben (oder nicht???)... Wie seht ihr das? Vielleicht hat der eine oder andere ja schon – positive wie negative – Erfahrungen damit gemacht.
Wieso denkst du über so etwas nach?
Es ist nicht erlaubt, sollte es auch nicht und die 1 min Vorteil würde deine Note auch nicht ändern.
Nachrichten in diesem Thema
Tippen vor Beginn der Bearbeitung - von Stupid_Babuin - 02.05.2025, 18:56
RE: Tippen vor Beginn der Bearbeitung - von al_kurdi - 02.05.2025, 19:22
RE: Tippen vor Beginn der Bearbeitung - von Dogu - 03.05.2025, 10:36
RE: Tippen vor Beginn der Bearbeitung - von medoLAW - 03.05.2025, 11:24
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RE: Tippen vor Beginn der Bearbeitung - von Anni_NrW - 03.05.2025, 14:01