03.05.2025, 08:31
(30.04.2025, 12:36)Gast8787 schrieb: Hallo!
Gerne wollte ich mal nach Erfahrungen und Tipps hinsichtlich des Vorgehens bei der Lösungsskizze und der Zeitaufteilung im E-Examen fragen.
Ich habe gemerkt, dass ich diesbezüglich noch keinen "richtigen" Weg für mich gefunden habe und je nach Klausurtyp anders vorgehe.
Konkret würde mich interessieren, wie lange ihr euch für die Lösungsskizze und (falls danach gefragt) den Tatbestand nehmt und ob ihr die Skizze handschriftlich oder direkt mit dem PC schreibt?
Ich habe aktuell das Gefühl, ich verbringe noch zu viel Zeit an der Lösungsskizze und mir fehlt hinten raus die Zeit zum Schreiben, andererseits ist man am PC ja deutlich schneller, sodass ich die fehlende Zeit oft gut "rausholen" konnte. Das variiert aber von Klausur zu Klausur wirklich stark.
Ich wäre sehr dankbar über Erfahrungen!
Sachverhalt
- BV lesen: insbesondere Besonderheiten eines BV herausarbeiten
- alle Daten markieren, um später den TB gut schreiben zu können
- Probleme an den Rand des SV schreiben, wo es jeweils aufgeworfen wurde
- ggf. schon wichtige Daten am PC notieren (Schlagwort mit Seitenzahl)
Lösungsskizze: nur am PC gemacht
Vorteile: Man schreibt nichts doppelt, man verliert nicht den Überblick, man kann korrigieren und noch etwas einfügen ohne etwas durchzustreichen, weniger Zettelwirtschaft, ich tippe zumindest mit über 100-120 Wörter / Minute und daher ist es ganz erheblich schneller!
-> nur Personenskizzen habe ich handschriftlich gemacht
Nachteile: Man tendiert dazu, sofort auszuformulieren! Immer wenn ich sofort etwas ausformuliert habe, war es nicht so gut. Also Zeit nehmen für die Skizze.
Was heißt Skizze für mich?
- Gliederungspunkte der Klausur je nach Rechtsgebiet und Klausurtyp
- Probleme der Klausur an die jeweiligen Stellen notieren; falls man im Kommentar geblättert hat kurz Fundstelle notieren, zB "§ 20, Rn. 22" oder was auch immer (ich habe immer ohne den Namen des Kommentars notiert, um Zeit zu sparen)
-> Probleme sind alles, was im Sachverhalt - wenn auch nur in einem einzigen Satz - aufgeworfen wurde!
-> abseits von Fristenproblemen ist es meine Erfahrung, dass weitere Probleme krampfhaft zu suchen und zu finden idR nicht erwünscht ist
-> Problem in der Gliederung mit einer Seite im Sachverhalt verknüpfen
-> Ganz wichtiger Tipp von meinem Prof im ersten Examen: Nachdem die Gliederung erstellt wurde, müssen die Stellen identifiziert werden, die tatsächlich Punkte bringen und sonstiges. Die Stellen die Punkte bringen, müssen mehr Text und Zeit gewidmet bekommen als der Rest (Schwerpunkte setzen). Beim späteren Schreiben also nicht so sehr an unnötigen Punkte Zeit verschwenden, wenn es sich um den Regelfall handelt. Dabei muss man immer abwägen: Liegt der Schwerpunkt der Klausur auf einer sauberen Subsumtion oder im Schwerpunkte bilden? Wenn man am Ende noch die Zeit hat, kann man da immer noch nachbessern. Hat man aber idR nicht und das ist dann ein Zeichen dafür, dass dort eine filigrane Subsumtion nicht erwartet wurde (oder man hat natürlich nen fetten Brummer übersehen).
Gerne Punkte in die Lösungsskizze aufnehmen, die man sonst am Ende vergisst: Entscheidung über Zinsen! Prozessuale Nebenentscheidungen über Kosten und VV.
Generell habe ich die Lösungsskizze als vollständige aber sehr kurze Arbeitsanweisung an mich selbst notiert. Am Ende einfach nur noch runterarbeiten. Wenn ich §§ zitiere, dann den entsprechenden Wortlaut abschreiben (Arbeit mit dem Gesetz). Wenn ich Fundstellen notiere, dann die dortigen Definitionen abschreiben. Wenn es ein rechtlich umstrittenes Problem gibt, die Ansicht des BGH im Kommentar finden, abschreiben und für diese argumentieren; im Übrigen klausurtaktisch argumentieren. Sachverhalt sorgfältig auswerten und abschreiben.
Beispiel:
A. Z
I. Z
§§ 23, 71 GVG
-> AG
§ 29 ZPO
-> [Ort], S. 1
usw.
B. B
I. § 346 BGB
1. RE
2. RR
§§ 437 Nr. 2, 323 BGB
a. KV
b. Mangel
Sachmangel bei Gefahrübergang
P: Darlegungs- und Beweislast
-> § 477 BGB
-> Auswertung SV-Gutachten, S. 8
c. Kein Ausschluss
P: Kenntnis des Käufers, S. 3
§ 442, Rn. X (hier würde ich Maßstab 1:1 abschreiben)
usw.
Zeiteinteliung
Obwohl E-Examen hat für mich wie im ersten die Faustregel 1/3 Sachverhalt und Lösungsskizze und 2/3 runterschreiben gut funktioniert.
Man kann aber wenn man schnell tippt auch mal etwas länger Lösungsskizze noch machen, weil man am Ende nicht so viel Zeit zum schreiben braucht wie handschriftlich (jedenfalls wenn man schnell tippt). Ein Fallstrick des Tippens ist, dass man dazu tendiert, mehr aufzuschreiben als wenn man es handschriftlich geschrieben hätte. Daher relativiert sich, die Zeitersparnis durch das schnellere Tippen. Für mich hat wie gesagt 1/3 zu 2/3 gut funktioniert. Im Examen bin ich fast immer auf die Minute fertig geworden, einmal 10-15 Minuten früher, wo ich dann nochmal etwas Korrekturlesen konnte.
-> Ganz wichtig ist, sich die Zeit für Probleme zu nehmen.
Reihenfolge
Da das Rubrum der erste Eindruck ist, habe ich dieses stets zuerst ausformuliert. Das lässt sich idR aus dem SV (von einem Anwalt) und den Angaben im BV abschreiben. Falls man selbst der Anwalt, kann man idR nach dem ersten Durchlesen auch das Rubrum vollständig ausformulieren.
Beim Gericht habe ich lediglich den Tenor udn beim Anwalt den Antrag offen gelassen und erst am Ende formuliert.
Weiter:
Grds.: Lösungsskizze zuerst
Ausnahme: Sachverhalt zuerst
Ist der Sachverhalt so komplex, dass man ihn nicht ohne Weiteres erfassen kann, empfehle ich, eine Sachverhaltsskizze zu machen und ggf. schon den TB auszuformulieren.
Beispiel: Ich hatte eine Klausur im ZR mit Immobiliarsachenrecht. Da waren 7-8 Personen beteiligt, wer das Eigentum wie und wer die Grundschuld wie und ein Wohnrecht usw. hatte und was wollte etc. musste man sauber herausarbeiten. Eine der wenigen Klausuren, wo ich den TB vor der Lösungsskizze ausformuliert habe. Meine Empfehlung wäre hier: Kann man die Lösungsskizze nicht anfertigen, weil der Sachverhalt nicht vollständig erfassbar ist, ist der SV zuerst anzufertigen. Im Übrigen (Regelfall) zuerst die Lösungskizze, weil diese die Erheblichkeit für das, was in den TB kommt, ist und weil es für diese die Punkte am Ende gibt.
Rubrum
Tenor
I. Tatbestand
12.02.2024 - Einigung zwischen ... S. 1
13.02.2024 - Notartermin zwischen ... wegen ... S. 3
30.03.2024 - Eintragung der GS ins GB zugunsten ... S. 5
usw.
II. Entscheidungsgründe
Z
B
Zinsen??
Kosten
VV
RM-Belehrung
"Unterschrift der Richter" (natürlich nicht selbst unterschreiben)
EDIT: Als Einordnung für den Erfolg (zumindest für mich) meiner Herangehensweise: Meine Herangehensweise hat für mich im E-Examen ein zweistellig einheimsen können. Nur eine Klausur unter 9 Punkten.
Nachrichten in diesem Thema
E-Examen: Vorgehen Lösungsskizze und zeitliche Einteilung - von Gast8787 - 30.04.2025, 12:36
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