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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig?
Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.919
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Registriert seit: Apr 2021
#20
02.05.2025, 20:03
Schlimm ;) Dann schreiten wir voran: Negatives Tatbestandsmerkmal hat nämlich auch gar nicht Unrecht damit, dass im Detail ziemlich unklar ist, was so ein "Volk" im ethnischen Sinne ist. "Abstammung" zu sagen, hilft nicht so Recht weiter: Erstens gibt es ja auch Völker, die in Einwanderungsländern leben (und sich nicht zufällig ein Staatsangehörigkeitsrecht mit ius soli geschaffen haben), zweitens gibt es ein systemimmanentes Problem bei verschiedenen "Volkszugehörigkeiten" der Eltern (weshalb bei Geschlechtergleichbehandlung mehrfache Staatsangehörigkeiten entstehen und auch noch fortvererbt werden), und drittens verlagert das Schlagwort "Abstammung" alles nur eine Generation nach oben, ohne das Problem zu lösen. Von wem muss man denn abstammen? Von Germanen? Na, das wäre etwas zu groß gezogen. "So weit die deutsche Zunge klingt /
Und Gott im Himmel Lieder singt"? Österreicher, Deutschschweizer usw. bedanken sich. Wer jetzt sagt: "von deutschen Staatsangehörigen ", ist wieder auf der anderen Ebene gelandet. Also, was ist es denn nun genau, was den Deutschen zum Deutschen macht?

Weil das alles also durchaus schwer zu fassen ist, deshalb gibt es ein Staatsangehörigkeitsrecht, anstatt nur an den Begriff des "Deutschen" anzuknüpfen, denn Statusverhältnisse vertragen diese Ungewissheit nicht. Und da gibt es dann eben erheblichen Regelungsspielraum - der aber irgendwo auch endet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2025, 20:04 von Praktiker.)
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