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Ethnischer Volksbegriff - Verfassungswidrig?
Praktiker
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#18
02.05.2025, 19:03
Wobei gerade bei nationalen ethnischen Minderheiten heute gerade keine Abstammung mehr verlangt wird ("Bekenntnis zum Dänentum" reicht beispielsweise aus, auch wenn man keine dänischen Vorfahren hatte, um der dänischen Minderheit in Norddeutschland anzugehören). Wer hier was wie vertritt (zu den Indigenen hatte sich hier noch niemand vertieft geäußert), ist dann nochmal eine andere Frage. Ich finde, "solche Leute wie Du vertreten sonst immer, und deshalb..." ist ein ziemliches Schubladendenken. Es ist schwierig genug, wenn jeder für seine Aussagen haftbar ist und nicht auch noch für angebliche von Dritten.

Wie auch immer, was der Verfassungsschutz tatsächlich gemeint hat, und das war ja Ausgangspunkt der Diskussion, wird schon ziemlich deutlich (Zitat nach Beck-Newsletter):

"Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

Dieses ausgrenzende Volksverständnis sei Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt würden. 

Es geht dem Nachrichtendienst also um Ausgangspunkt UND daraus abgeleitete Handlungen. Dass jeder, der die Abstammung für das Staatsvolk als relevant ansieht einschließlich dem StaG, verfassungsfeindlich sei, wird dagegen nicht behauptet und wäre in der Tat auch offensichtlich unrichtig.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2025, 19:08 von Praktiker.)
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