25.04.2025, 19:27
(25.04.2025, 14:23)NRW556 schrieb:(25.04.2025, 12:26)Klemens schrieb: Hey Leute,Alternative wäre
folgender Sachverhalt: A ist Waffensammler, wegen Untätigkeit hat die Polizei mit einem Bescheid seine Waffenbesitzkarte widerrufen. Infolgedessen musste er auch zwei kürzlich erworbene Waffen an die Polizei abgeben. Die Waffen hatte er erworben, um nachzuweisen, dass er wieder als Sammler tätig wird. Die Polizei verweigerte seinerzeit jedoch die Eintragung in die Waffenbesitzkarte.
A will nun seine Waffenbesitzkarte, die abgegebenen Waffen und die Eintragung der zwei neuen Waffen in die Besitzkarte.
Welche Klageart ist statthaft?
Anfechtungsklage gegen den Widerruf der Besitzkarte verbunden mit Annexantrag auf Herausgabe der Karte und
Für die Eintragung der neuen Waffen und Herausgabe dieser vermutlich Leistungsklage wenn beides nur Realakte.
Bzw. zusätzlich, richtig. Wenn der Widerruf angefochten ist, ist ja die weitere Eintragung damit noch nicht geltend gemacht. Da geht es ggf. um zweierlei. Aber Achtung: nicht die "Waffenbesitzkarte" wird widerrufen, wenn ich das richtig verstehe, sondern die dahinterstehende Erlaubnis - vgl. 45 einerseits und 46 andererseits WaffG!
Also erst einmal materiellrechtlich klären, was da passiert ist und in welchem Verhältnis das zueinander steht. Und dann geben wir Tipps zur Klageart !)
Nachrichten in diesem Thema
Finde nicht die passende Klageart - von Klemens - 25.04.2025, 12:26
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Praktiker - 25.04.2025, 13:50
RE: Finde nicht die passende Klageart - von NRW556 - 25.04.2025, 14:23
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Praktiker - 25.04.2025, 19:27
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Jellinek - 25.04.2025, 16:23