25.04.2025, 13:50
Kern des Ganzen ist die Eintragung. Das ist vermutlich nicht (nur) ein Realakt (dann Leistungsklage), sondern ein VA (waffenrechtlich klären, ob das regelnden Charakter hat) - also Verpflichtungsklage. Oder ist die Eintragung auch nur Folge eines anderen VAs wie der Führerschein von der Fahrerlaubnis? Da musst Du erst materiellrechtlich durchsteigen.
Alles andere - Herausgabe von Karten und Waffen - erledigt sich dann vermutlich von alleine. Will man es dennoch gleich mit einklagen, wären es vermutlich auf Herausgabe gerichtete Leistungsklagen.
Alles andere - Herausgabe von Karten und Waffen - erledigt sich dann vermutlich von alleine. Will man es dennoch gleich mit einklagen, wären es vermutlich auf Herausgabe gerichtete Leistungsklagen.
Nachrichten in diesem Thema
Finde nicht die passende Klageart - von Klemens - 25.04.2025, 12:26
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Praktiker - 25.04.2025, 13:50
RE: Finde nicht die passende Klageart - von NRW556 - 25.04.2025, 14:23
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Praktiker - 25.04.2025, 19:27
RE: Finde nicht die passende Klageart - von Jellinek - 25.04.2025, 16:23