24.04.2025, 17:43
Hallo!
Ich habe nächsten Monat meine mündliche Prüfung und muss einen Aktenvortrag in Strafrecht halten. Bundesland ist NRW. Nun habe ich mir ein kleines Skript dafür zugelegt und da gibt es auch Beispiele für ein Klageerzwingungsverfahren, den Erlass eines Haftbefehls, eine Beschwerde etc. Ist das für NRW überhaupt relevant oder kann ich mit den üblichen Sachen wie StA, Revision und ausnahmsweise Urteil rechnen?
Liebe Grüße
Ich habe nächsten Monat meine mündliche Prüfung und muss einen Aktenvortrag in Strafrecht halten. Bundesland ist NRW. Nun habe ich mir ein kleines Skript dafür zugelegt und da gibt es auch Beispiele für ein Klageerzwingungsverfahren, den Erlass eines Haftbefehls, eine Beschwerde etc. Ist das für NRW überhaupt relevant oder kann ich mit den üblichen Sachen wie StA, Revision und ausnahmsweise Urteil rechnen?
Liebe Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortrag Strafrecht NRW - von Mino_NRW - 24.04.2025, 17:43
RE: Aktenvortrag Strafrecht NRW - von admin - 25.04.2025, 09:11