21.04.2025, 22:23
Vielen Dank euch beiden!
Jetzt haben wir ja aber genau beide Varianten einmal?
Einmal inzident in der Angemessenheit und einmal als separate Grundrechtsprüfung oder?
Ich würde sagen, in den meisten Lösungen wird sich auch auf die Prüfung iRd VHMK beschränkt aber mir ist einfach unklar, wann das ausreicht bzw. wann man nicht doch was zu den Grundrechten als eigene Ermessensgrenze prüfen sollte? Dann erübrigt sich ja aber die VHMK Prüfung, die eigentlich Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Klausur/Urteil ist?
Jetzt haben wir ja aber genau beide Varianten einmal?
Einmal inzident in der Angemessenheit und einmal als separate Grundrechtsprüfung oder?
Ich würde sagen, in den meisten Lösungen wird sich auch auf die Prüfung iRd VHMK beschränkt aber mir ist einfach unklar, wann das ausreicht bzw. wann man nicht doch was zu den Grundrechten als eigene Ermessensgrenze prüfen sollte? Dann erübrigt sich ja aber die VHMK Prüfung, die eigentlich Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Klausur/Urteil ist?
Nachrichten in diesem Thema
Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von ag789 - 21.04.2025, 12:33
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Ref_GPA1234 - 21.04.2025, 17:45
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Praktiker - 21.04.2025, 21:37
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von ag789 - 21.04.2025, 22:23
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Ref_GPA1234 - 21.04.2025, 23:30
RE: Verwaltungsakt Ermessen/VHM/Grundrechte - von Jellinek - 23.04.2025, 14:49