21.04.2025, 10:13
Ich kann dir nur von bestimmten Klausuren abraten. Dazu zählt ArbR3a und ÖR21a. Erstere hat genau 2 Seiten Aktenauszug. Die ÖR-Klausur hat einen ganz furchtbar formulierten Bearbeitervermerk, der einem gleichzeitig Gutachten- und Urteilsstil vorschreibt. Generell kann ich dir nur ans Herz legen, die Kaiser-Klausuren nicht als Ersatz für scharfes Klausurenschreiben unter Examensbedingungen zu wählen. Dazu sind sie einfach zu kurz und zu weit weg von der Examensrealität. Ich würde mir, wie schon mein Vorposter empfohlen hat, an deiner Stelle ein paar Themen heraussuchen, die ich noch üben möchte, und die Klausuren danach wählen, wenn du die Klausuren sowieso bezahlt bekommst. Dafür sind Kaiser-Klausuren natürlich gut.
Nachrichten in diesem Thema
Empfehlenswerte Kaiser-Klausuren - von skye - 20.04.2025, 22:01
RE: Empfehlenswerte Kaiser-Klausuren - von NewNRW24 - 21.04.2025, 01:39
RE: Empfehlenswerte Kaiser-Klausuren - von marls - 21.04.2025, 10:13