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Ausdrucksweise in Gerichtsurteilen
nachdenklich
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#6
18.04.2025, 13:10
Ich denke, dass der Grund auch in der "Vorarbeit" vorheriger Richtergenerationen liegen könnte, von denen die spätere bzw. heutige Generation durch Rückgriff profitiert.
Vom 19. bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts war das Abitur und somit der Zugang zum Studium nur einer (relativ) kleinen Klientel aus dem Bildungsbürgertum eröffnet. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften wurde nicht selten zusätzlich ebenfalls bspw. Philosophie, (Kunst-)Geschichte, Weltliteratur oder Germanistik studiert. Die deutsche Sprache und das Selbstverständnis des deutschen Bildungsbürgertums war eine andere als die heutige.
Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass durch diese "Richtergenerationen" eine wesentliche Grundlage für die sprachliche Virtuosität heutiger Urteile gelegt wurde. Der Fundus von Urteilen bei openJur/Beck/Juris ist jedenfalls riesig, sodass man sich als Referendar/Berufseinsteiger o.ä. gut "bedienen/inspirieren" kann. Im Übrigen kann man heutzutage zwecks "Akademisierung" des Textes auch deutlich einfacher nach Synonymen o.ä. suchen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2025, 13:33 von nachdenklich.)
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