15.04.2025, 10:05
(15.04.2025, 08:11)Praktiker schrieb: Gib es an - sonst ist es umso schlimmer, weil Du den Dienstherrn getäuscht hast.
Und mach dir keine zu großen Sorgen, das ist hier sehr plausibel, dass Du dennoch fertig ausgebildet werden kannst: die Taten sind eine Weile her, seitdem kein Bewährungsverstoß, nichts Politisches oder sonst dienstlich Relevantes und vermutlich im weitesten Sinne noch jugendtypisch - das sollte klappen. Mit letzter Sicherheit sagen kann man es aber nicht, weil es eine Wertungsfrage ist. Aber immerhin steht Art. 12 GG für Dich. Und auch der Resozialisierungsgedanke legt es nicht gerade nahe, Vorbestraften die berufliche Zukunft zu verbauen. Also: Respekt und viel Erfolg!
Ja bei Täuschung kann die Zulassung rückwirkend natürlich auch widerrufen werden, es nützt ja eh nichts danke dir. Nein seitdem habe ich mich stets an alle Regeln gehalten und viel Kraft in mein Studium gesteckt und ich muss sagen gerade duch die Vorfälle bin ich erst motiviert worden diesen Weg zu gehen und ich möchte ihn unbedingt bis zum Ende bestreiten, egal wo und wie. Art 12 ist mein Hoffnungsschimmer

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Referendariat mit Vorstrafen - von KM2025 - 14.04.2025, 10:42
RE: Referendariat mit Vorstrafen - von Jona - 14.04.2025, 12:22
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RE: Referendariat mit Vorstrafen - von JuraHassLiebe - 14.04.2025, 20:19
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