13.04.2025, 21:22
Ich weiß, dass der erste ,,Gehaltsscheck'' und seine Höhe verlockend sind, aber viel interessanter ist doch eigentlich, wie die Gegenüberstellung nach 10 Jahren aussieht. In der Anwaltschaft sind große Sprünge möglich, in der Verwaltung hast du eine planbare konstante Steigerung, die sich aber auch in Grenzen hält.
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
Wenn du in einer FWW-Kanzlei beginnst, liegst du zu Beginn deutlich unterm Netto von A13 bzw. R1. Wenn du nach ein paar Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wirst, kannst du schon deutlich drüber liegen. Die Anwälte in den 5-10 Mann Kanzleien, in denen ich im Studium / Ref. war, haben auf entsprechende Nachfrage jedenfalls alle gesagt, dass sie deutlich mehr verdienen als die meisten Richter. Und das war in einer eher strukturschwachen 80.000 Einwohner Stadt...
Nachrichten in diesem Thema
Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft - von Snoopy1234 - 13.04.2025, 18:45
RE: Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft - von REF.NRW - 13.04.2025, 19:01
RE: Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft - von E-135 - 13.04.2025, 19:02
RE: Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft - von Grottentroll - 13.04.2025, 19:57
RE: Gehalt Verwaltung vs. Anwaltschaft - von Jona - 13.04.2025, 21:22