10.04.2025, 05:46
(09.04.2025, 22:07)Jona schrieb:(09.04.2025, 21:11)Praktiker schrieb:(09.04.2025, 20:29)NRW556 schrieb:(09.04.2025, 19:51)Praktiker schrieb: Unabhängig, ob die These richtig oder falsch ist: das Urteil ist vielleicht falsch, darüber kann man streiten, aber "willkürlich" ist es ganz sicher nicht. Die dahinterstehende Frage ist doch einfach: ist das Internet so etwas wie die Titelseite eines Nachrichtenmagazins, wo jeder weiß, dass es sich immer um verfremdete Darstellungen handelt, oder gerade nicht, oder kommt es vielleicht doch auf die Art der Seite an, auf der man es postet? Das ist schon bei Text schwierig, wenn man an Böhmermanns Ziegen denkt, und bei Bildern eben auch. Das ist klassische Sachverhaltsarbeit und dahinter Herstellung praktischer Konkordanz, und dann natürlich noch das Problem, ob die Qualifikation einschlägig ist. Aber willkürliche Verfolgung sieht dann doch nochmal anders aus.
Willkür“ liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn „Rechtsanwendung nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht“ (1 BvR 3271/14).
Hier drängt sich der Schluss auf, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Bewusst oder gröbst fahrlässig wurde sich vor der Tatsache verschlossen, dass solche Memes Teil der Internetkultur sind.
Willkür ist somit ganz sicher nicht fernliegend, sondern m.E sehr naheliegend.
Ich liefere hier über mehrere Posts sachliche juristische Argumente dafür, dass ja nach Kontext die Entscheidung vertretbar sein kann. Jetzt musst Du natürlich schreiben, dass meine Ausführungen unter keinem denkbaren Aspekt juristisch vertretbar sind, um Deine Auffassung unter die Definition subsummieren zu können. Ich kann's ertragen ;)
Wir stellen uns jetzt einfach mal alle vor, auf dem Bild wäre nicht Faeser gewesen, sondern zB Alice Weidel. Und auf dem Plakat wäre nicht "Ich hasse die Meinungsfreiheit" eingefügt worden, sondern sowas wie "Ich mache auf Vorzeige-Patriotin, aber wohne in der Schweiz"...
Glaubst du irgendein Richter in diesem Land hätte das verurteilt? Glaubst du der konkrete Richter in Bamberg hätte das verurteilt?
Wenn man zum Ergebnis kommt "Nein", muss man eben die Folgefrage stellen, wo der Unterschied liegt. Und dann drängt sich der Verdacht einer politisch motivierten Urteilsfindung leider auf.
Solange ich den Kontext nicht kenne, würde ich sagen "ja". Selbstverständlich wäre es auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt, die Tatsachenbehauptung aufzustellen, dass Frau W. ein Plakat mit ehrenrührigem Inhalt hochgehalten hat, wenn sie das in Wahrheit nicht hat. Und damit ist hier wie dort eben Tatfrage, ob die satirische Absicht (auch unter Berücksichtigung der "Meme-Kultur") erkennbar war bzw. (subjektiver Tatbestand) der Beschuldigte davon ausgegangen ist. Dabei kommt es auf all die Aspekte an, die jetzt hoch und runter diskutiert worden sind. Und wenn die diskutiert werden, kann das Ergebnis noch immer falsch sein, aber keine Willkür. Nur dass es niemals verleumderisch sein kann, im Internet Sachen auf hochgehaltene Schilder zu photoshoppen, weil wir 2025 haben und das das Internet ist - das wäre mir etwas zu pauschal.
Auf einem anderen Blatt steht, dass ich das als StA ziemlich sicher irgendwie platt gemacht hätte, weil es eben wacklig ist und ich Beschuldigten welcher politischen Richtung auch immer es nie gönnen wollte, nach viel öffentlichem Theater als angebliche Märtyrer dazustehen. Aber das ist eine andere Frage.
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