08.04.2025, 16:20
(08.04.2025, 15:39)Wallendael schrieb:(08.04.2025, 13:18)RefNdsOL schrieb:(08.04.2025, 13:02)Wallendael schrieb: Hallo,
ich habe Schwierigkeiten in einer Anklageschrift das Konkretum zu verfassen. Zu jedem abstrakten TBM muss ja etwas Tatsächliches geschrieben sein, aber auch nicht mehr. Mein Ausbilder möchte das immer so kurz wie möglich.
Habt ihr das Tipps/Anleitungen etc. wie ich das Üben kann?
Wie ist mein folgendes Konkretum (für § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG):
Am Tattag verfügte der Angeschuldigte als Kraftfahrzeugführer in Musterhausen in der A-Straße um 08:00 Uhr über neun Verpackungen zu insgesamt 210,55 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 150,75 Gramm THC, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf dienten. Diese befanden sich in einer Tasche im Kofferraum des Pkw der Marke Mercedes mit dem amtlichen Kennzeichen XY. Im Kofferraum lag zudem ein griffbereiter Baseballschläger.
Jdf. mein Ausbilder (BtM-Dezernat) würde dabei kritisieren, dass hier die Verwendungsbestimmung des gefährlichen Gegenstandes zur Beibringung von Verletzungen (s. Wortlaut der Vorschrift) fehlt sowie die Verfügungsmöglichkeit. Der Täter muss sich der Verfügungsmöglichkeit bewusst sein und jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Tat - aber nicht notwendigerweise für diese spezifische Tat - den Gegenstand in seine Greifweite verbracht und zur Begehung einer Tat bestimmt haben. Das wird nach st.Rspr. wie bei § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BGB gehandhabt.
Eine Verwendung ist nicht erforderlich, wohl aber die grds. Verwendungsbereitschaft/-bestimmung - das zufällige beisichführen genügt nach dem BGH nicht. Dabei schwächen sich die Anforderungen an die Verwendungsbestmmung des sonstigen Gegenstandes ab, je stärker der Gegenstand einer Waffe ähnelt (das ist insofern auch logisch, dass bei Waffen, aber nicht Schusswaffen, diese eben von vorneherein diese Verwendungsbestimmung haben oder das jedenfalls angenommen werden kann, anders als bei solchen Gegenständen, die einer Waffe gerade nicht ähneln, sondern mehr Alltagsgegenständen ähneln).
Danke für die Antwort. Ich weiß nicht wie ich das formulieren soll. Mein Ausbilder sagt, der Schläger diene der Abwicklung des Handeltreibens. Aber das weiß ich ja nicht.
Ja, das kann ging mir am Anfang auch so komisch vor, dass man das so behauptet, gerade wenn der beschuldigte schweigt, aber du musst zusätzlich auch immer etwas zum subjektiven Tatbestand insbesondere Vorsatz schreiben, in der Regel also jedenfalls der billigenden Inkaufnahme. Der konkrete Anklagesatz ist quasi die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass dieser Sachverhalt inklusive der subjektiven Vorstellungen des Täters so stattgefunden hat und auf Basis dessen der Täter die im abstrakten anklagesatz genannten Strafnormen verwirklicht hat. Subjektive Merkmale musst du eben aus den objektiven Umständen oftmals hergeleitet werden. Gutes Beispiel, der betrunkene/,berauschte Autofahrer nimmt jedenfalls mit Fortsetzung der Fahrt nach dem erstmaligen auftreten von Ausfallerscheinungen billigend in kauf dass Fahrzeug im Zustand der Fahruntüchtigkeit zu führen. Das kann man so objektiv herleiten. Dann hat man im Fall des 315c jedenfalls Vorsatz-Fahrlässigkeit 315 Abs. 3 Nr.1.
Im Prinzip entspricht der konkrete Anklagesatz den Feststellungen zur Sache im Strafurteil, die nach Auffassung der StA das Gericht treffen wird.
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Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von Wallendael - 08.04.2025, 13:02
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von RefNdsOL - 08.04.2025, 13:18
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von Wallendael - 08.04.2025, 15:39
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von RefNdsOL - 08.04.2025, 16:20
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von Wallendael - 08.04.2025, 16:46
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von RefNdsOL - 08.04.2025, 16:57
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von Praktiker - 08.04.2025, 21:53
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von Jellinek - 10.04.2025, 18:44
RE: Anklageschrift Konkretum: Tipps, Anleitungen etc.? - von Praktiker - 10.04.2025, 20:43


