08.04.2025, 15:03
(07.04.2025, 21:18)Jona schrieb:(07.04.2025, 19:25)KölscheJung1 schrieb: Also ich kann nur für das VG sprechen: Die Mehrzahl der Fälle (95%) sind kein juristisches Bollwerk, auch wenn die VG-Richter gerne der Nabel der juristischen Welt sein möchten. Die, die juristisch "spannend" sind, gehen eh in die zweite Instanz. Ergo: Die Gefahr, etwas richtig "falsch" zu machen, ist nicht sonderlich groß. Es geht vielmehr darum, den Beteiligten zeitnah zum Rechtsfrieden zu verhelfen. Das ist viel wichtiger, als die x-te BVerwG rauszusuchen und damit sein Urteil zu untermauen. Das müssen viele, so auch ich, verinnerlichen. Die Frage ist: Bist du jemand, der/die entscheidungsfreudig ist und "einfach mal macht" oder zerdenkst du jeder deiner Entscheidungen bis ins kleinste Detail? Wenn Letzteres der Fall ist, wirst du in der Justiz mit der Masse an Verfahren (bei der StA und in der ordentlichen noch viel viel mehr) sang und klanglos untergehen.
"Entscheidungsfreudig sein" ist auch so ein Euphemismus dafür, Strafbefehle und schwere Ermittlungsmaßnahmen nach 2 Minuten Überfliegen der Akte mit einer "Wird schon passen"-Mentalität einfach zu unterschreiben.
Es ist leider kein Zufall, dass Strafverteidiger(innen) mittlerweile in großem Stil berichten, dass man gerade bei Rechtsfragen erst in 2. Instanz mit einer sorgfältigen Sachbefassung rechnen kann
kann ich aus meiner ausbildung und eigener nebentätigkeit auch bestätigen, in erster instanz wird auch manchmal ganz offen "kein bock" kommuniziert. das gilt insbesondere für die vernehmung von zeugen, da kann ich als verteidiger schnell den 153a ziehen - sogar bei behaupteten permanenten körperlichen beeinträchtigungen des opfers
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