08.04.2025, 14:28
(08.04.2025, 12:12)Jona schrieb:(07.04.2025, 19:25)Egal_ schrieb: Stimmt schon, was ihr da schreibt. Allerdings wiederhole ich mich auch gerne: außerhalb der GK und teils MK ist Teilzeit sehr gut möglich und auch echte Teilzeit und keine verkappte Vollzeit.
Dafür verdient man halt kein GK-Gehalt, hat auf der anderen Seite aber eben auch nicht die Mandanten, die eine ständige Erreichbarkeit erwarten.
Die Mandanten aus der mittelständischen WPG in der ich viele Jahre gearbeitet habe, haben selber um 17.00 Uhr Feierabend gemacht. Selbst wenn der Inhaber um bspw. 20 Uhr eine Mail schickte, war ihm klar, dass diese NICHT mehr am selben Tag beantwortet wird. Bei uns haben fast alle Frauen mit Kindern in Teilzeit gearbeitet. In echter Teilzeit wohlgemerkt zu einem diesem Anteil entsprechenden Gehalt.
Ich sehs eigentlich genau andersrum: Je größer die Kanzlei (GK) desto eher ist Teilzeit möglich, weil es genug Schultern gibt, auf die die Arbeit verteilt werden kann.
Wenn ich Anwalt in einer 5-Mann-Kanzlei bin und hier für manche Rechtsgebiete alleine zuständig, kann ich meinem Mandanten, der eine einstweilige Verfügung beantragen will oder dessen Firma gerade durchsucht wurde schwer sagen ,,Also ich arbeite eigentlich nur Montag, Dienstag und Freitag''. Dann sucht der sich jemand anderen.
Das sind meine mehrjährigen Erfahrungen aus einer 4+1 Rechtsabteilung (4 Kollegen, 1 Chef)

Wenn es eilig war, war immer mindestens einer von uns anwesend und der hatte dann eben doch die Sache für den Kollegen zu übernehmen.
Wirklich eilig, sodass die Sache nicht noch einen Tag oder über das Wochenende liegen kann, ist es aber in 98% der Fälle tatsächlich nicht.
Das mag in einzelnen, wenigen Rechtsgebieten anders sein, aber wenn wir mal wirklich ehrlich sind, ist es in der Masse der Fälle nicht eilig (nein, wirklich nicht). Das werdet ihr im Laufe eures Beruflebens noch in vielen Situationen merken, wenn ihr mal nicht sofort antworten konntet. Die Welt ist nicht untergegangen, meist konnte das Problem bereits gelöst werden und in nicht wenigen Fällen hat es sich sogar von selbst erledigt.
Was User wie Freidenkender hier im Thread beschreiben, hat einen anderen Hintergrund: Freidenkender ist Auftraggeber für die Kanzleien und zahlt dafür einen sehr hohen Stundensatz. Dementsprechend hoch ist die Erwartungshaltung. Wer 450 Euro für eine Stunde anwaltliche Tätigkeit zahlt, der will für dieses viele Geld eine entsprechende Leistung bekommen. Ist ja auch verständlich. Es ist also das System GK selbst, was die Erwartungshaltung produziert.
Klar, ein Einzelanwalt kann nicht einfach so Teilzeit arbeiten, ohne einzukalkulieren, dass ihm dadurch einzelne Mandate flöten gehen. Auch die reine Bürogemeinschaft ist darauf nicht ausgelegt, aber eine Vertretung dennoch nach Absprache sehr gut möglich. Aber in einer normalen Kanzlei ist es gängige Praxis, sich bei Abwesenheit in Notfällen gegenseitig zu vertreten. Ich kann aus meiner Erfahrung sagen: es funktioniert.
Ich habe meine Kollegen stets im Urlaub vertreten und sie mich, denn im Urlaub bin ich nicht erreichbar. Man schaut, dass man alles, was absehbar während des Urlaubs dringend werden könnte, vor dem Urlaub erledigt oder auf danach verschiebt. In dringenden Fällen sind wir Anwälte durch unsere juristische Ausbildung in der Lage, uns auch in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Das wird sicherlich kein Meisterstück juristischer Vollkommenheit, reicht aber aus, die Verjährung zu hemmen, Fristen einzuhalten, das Gerichstverfahren oder die Angelegenheit fachlich nach hinten zu verschieben.
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