08.04.2025, 14:23
(08.04.2025, 14:18)Praktiker schrieb:(07.04.2025, 21:18)Jona schrieb: "Entscheidungsfreudig sein" ist auch so ein Euphemismus dafür, Strafbefehle und schwere Ermittlungsmaßnahmen nach 2 Minuten Überfliegen der Akte mit einer "Wird schon passen"-Mentalität einfach zu unterschreiben.
Nein, das ist es nicht. Wer nicht gescheit arbeitet, frei von allen Zweifeln ist, Anträge nicht liest und deshalb sehenden Auges Grundrechte verletzt, begeht objektiv Rechtsbeugung und ist keineswegs "entscheidungsfreudig".
Nur ist das Gegenteil halt auch nicht richtig.
Brecht, Lob des Zweifels:
[...]
Freilich, wenn ihr den Zweifel lobt
So lobt nicht
Das Zweifeln, das ein Verzweifeln ist!
Was hilft zweifeln können dem
Der nicht sich entschließen kann!
Falsch mag handeln
Der sich mit zu wenigen Gründen begnügt
Aber untätig bleibt in der Gefahr
Der zu viele braucht.
Es geht hier um ein vernünftiges Maß, Verhältnismäßigkeit und Goldene Mitte. Die sollte man nicht diskreditieren (und natürlich ebenso wenig ins andere Extrem verfallen). Vergleiche den Parallelstrang zu effektiver Arbeitstechnik am VG.
Wenn die älteren Kollegen dem Berufsanfänger, auf dessen Schreibtisch sich die Akten stapeln, sagen ,,er sollle doch einfach etwas entscheidungsfreudiger sein'', ist aber genau das von mir Implizierte gemeint. Einfach unterschreiben, wenn sichs im Ansatz vertretbar anhört. Augen zu und durch statt wirklich den verstaubten Kommentar aus dem Regal zu holen.
Die Schwelle zur Rechtsbeugung überschreitet man so schnell nicht, wenn es im Entferntesten irgendwie vertretbar ist - und das ist in der Juristerei bekanntlich Vieles.
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