06.04.2025, 16:57
Bei der Klausureinsicht muss man ja eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Einzige Ausnahme ist die rechtliche Verfolgung von eigenen Interessen.
Ist sowas überhaupt zulässig? Diese Formulare dürften ja AGB sein und zumindest an den eigenen Lösungen besteht seitens der Prüfungsämter gar kein berechtigtes Interesse, die unter Verschluss halten zu müssen. Bei den Korrekturen dürfte das Interesse auch nicht sehr schützenswert sein. Lediglich bei den Sachverhalten kann man es bejahen. Andererseits wären die Vereinbarungen als AGB bereits komplett unwirksam.
Ist sowas überhaupt zulässig? Diese Formulare dürften ja AGB sein und zumindest an den eigenen Lösungen besteht seitens der Prüfungsämter gar kein berechtigtes Interesse, die unter Verschluss halten zu müssen. Bei den Korrekturen dürfte das Interesse auch nicht sehr schützenswert sein. Lediglich bei den Sachverhalten kann man es bejahen. Andererseits wären die Vereinbarungen als AGB bereits komplett unwirksam.
Nachrichten in diesem Thema
Verschwiegenheitserklärung - von Fritz - 06.04.2025, 16:57
RE: Verschwiegenheitserklärung - von Egal_ - 07.04.2025, 08:49
RE: Verschwiegenheitserklärung - von Antijurist - 08.04.2025, 11:34