05.04.2025, 09:33
(05.04.2025, 08:30)Äfes schrieb:(05.04.2025, 08:18)Sesselpupser schrieb:(04.04.2025, 20:49)Äfes schrieb:Euer Arbeitgeber stellt euch nicht aus Spaß an der Freude ein oder weil er glücklich ist jemandem einen Job zu verschaffen. Arbeitgeber sein ist im Deutschland von 2025 anstrengend und mit vielen bürokratischen und organisatorischen Pflichten verbunden, außerdem muss er seine Angestellten einlernen etc. was eigene Arbeitszeit kostet. Das macht keiner ohne dass es ihm finanziell (wenigstens langfristig) einen finanziellen Vorteil bringt.(04.04.2025, 17:39)FFM_Brudi schrieb: Die Daumenregel ist 1/3 Gehalt, 1/3 Kosten, 1/3 Gewinn für die Kanzlei.
Alles, was das Doppelte des Gehalts übersteigt ist Gewinn der Kanzlei. Man muss also mindestens das Doppelte seine Gehalts, im Regelfalls eher das Dreifache, an Umsatz machen.
Um sich zu lohnen reicht dann aber schon das doppelte des Gehalts.
Schon klar. Aber der TE ist schon angestellt. Und ein Arbeitgeber schmeißt auch niemanden einfach soraus, mit dem er Gewinn macht. Auch wenn der Gewinn nicht so hoch ist, wie nach der obigen Formel.
Und es ging um die Frage, ab wann man sich rentiert. Und das tut man eben schon, wenn man mehr bringt, als man kostet und nicht erst, wenn die Kanzlei eine bestimmte Gewinnschwelle mit einem überschreitet.
Wenn die Kanzlei für einen Mitarbeiter z.B. keine zusätzliche ReFa einstellt und kein zusätzliches Büro anmietet, sondern vorhandene genutzt werden, lohnt man sich theoretisch schon, wenn man mehr erwirtschaftet als das eigene Gehalt, weil man dadurch einen Teil der ohnehin vorhandenen Fixkosten mitträgt.
Oder das klassische Argument, dass der Chef lukrativere Mandate bearbeiten kann, weil man den Schrott macht, ohne den die guten Mandate aber nicht kämen. Auch dann kann man sich auch mit geringen Umsätzen lohnen.
Es kommt also wie immer sehr auf die spezielle Situation an, ob und wann man sich rentiert.
Leider stecke ich aktuell auch in der letzteren Situation. Ich bearbeite häufig blöde Mandate mit einem Streitwert von 400 oder 500 Euro. Das soll ich von meinem Chef zB auch machen, weil der Mandant ja schonmal ein Testament (im Notariat in de Kanzlei) gemacht hat und schon angekündigt einen weiteren notariellen Vertrag da zu machen. Klar lohnt es sich dann, wenn ich auch die blöden Sachen von dem Mandanten mache, damit er halt auch wirklich für die nächste Sache kommt. Ich mache damit leider kaum Umsatz, weil der Streitwert niedrig ist, aber der Aufwand relativ hoch (die Mandanten kommen dann teilweise mit absurden Sachen und unbekannten Rechtsgebieten zu einem. Ich muss mich da echt viel einlesen).
Mein Umsatz bleibt dann ja niedrig. Wie handhabt man das dann bei der Gehaltsverhandlung? Es sollen ja die Zahlen und der Umsatz stimmen. Mein Chef hatte mal was von einer Umsatzbeteiligung bei 200k Umsatz gesagt. Das werde ich aber niemals erreichen mit diesen kleinen Mandanten. Trotzdem profitiert er ja von mir, weil die Mandanten zufrieden sind und wieder kommen. Hat da jemand Erfahrungen?
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Ab wann rentiert man sich? - von Panem - 04.04.2025, 09:26
RE: Ab wann rentiert man sich? - von kumpelanton - 04.04.2025, 14:09
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