03.04.2025, 16:57
Du hast von dem Fall zu wenig geschrieben, um das seriös einschätzen zu können. Um welchen Dritten geht es denn? Und was willst Du genau freistellen? Auch dafür braucht es ja eine Anspruchsgrundlage. Wenn es um eine Nebenforderung geht, kann man nach 139 II auch ohne Hinweis abweisen - aber ist es eine? Und wer wird überhaupt beklagt?
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, das betrifft auch viele andere Posts hier: zur juristischen Kompetenz gehört auch, einen Sachverhalt knapp, aber mit allen wesentlichen Gesichtspunkten darlegen zu können, Stichwort Aktenvortrag. Dann kann man darüber nämlich in ein sinnvolles Rechtsgespräch eintreten. Andernfalls wirft man sich nur Aspekte um die Ohren, die vielleicht oder auch nicht eine Rolle spielen könnten, und übersieht anderes ganz.
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, das betrifft auch viele andere Posts hier: zur juristischen Kompetenz gehört auch, einen Sachverhalt knapp, aber mit allen wesentlichen Gesichtspunkten darlegen zu können, Stichwort Aktenvortrag. Dann kann man darüber nämlich in ein sinnvolles Rechtsgespräch eintreten. Andernfalls wirft man sich nur Aspekte um die Ohren, die vielleicht oder auch nicht eine Rolle spielen könnten, und übersieht anderes ganz.
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Aktivlegitimation - von feuxlio - 02.04.2025, 21:06
RE: Aktivlegitimation - von Praktiker - 02.04.2025, 21:23
RE: Aktivlegitimation - von feuxlio - 02.04.2025, 21:28
RE: Aktivlegitimation - von Praktiker - 03.04.2025, 16:57