Gestern, 15:47
Ich kann dem Vorredner nur zustimmen. Eine super dankbare Klausur wenn man nicht wie ich, nur von 12 bis Mittag denkt und die Nerven verliert.
Mahnbescheid, Abgabe ins streitige Verfahren. (Ist das eigentlich als Einleitung in den vortragen zu thematisieren dass das Gericht entscheiden darf da ein solcher Beschluss ja nicht bindet)?
Der Sachverhalt ist in NRW ähnlich aufgebaut. 70 Schafe und 30 Lämmer übergibt die Klägerin dem Beklagten unter der Abrede, dass dieser die Schafe zu sich nimmt während die Klägerin Land sucht und er darf diese benutzen um seine Weide abzuweiden womit er Geld verdient.
Es gibt Ausdrucke von WhatsApp Chats wo die Klägerin nachdem sie Land gefunden hat die Schafe herausverlangt, das bestreitet der B auch eigentlich garnicht, er macht aber Futter Kosten gelten. Nachdem die K die Tiere mehrfach verlangt hat, stellt er ihre 70 Schafe, die alle Markierungen in den Ohren haben in seinen Stall unter wo sie sich mit mehreren hundert seiner Schafe befinden, er sagt er könne diese nicht mehr rausgeben, da er die Schafe der Klägerin nicht mehr erkennen könne, die Lämmer kann er auch nicht herausgaben dem steht die Verordnung entgegen.
Hier einmal meine peinlich falsche Lösung, bitte nicht nachmachen, nur als Eindruck:
280 I, III, 283 wegen Schafen (VerwahrungsV)
- Unmöglichkeit bejaht wegen unverhältnismäßigen Aufwand die Tiere zu trennen, das ist natürlich falsch! Habe gesagt dass die Marker daran nichts ändern weil man dann mehrere 100 Tiere durchgehen müsste und dass es auch nicht zu einem anderen Ergebnis führt dass B ihr 70 seiner Schafe gibt, da es ihr eindeutig auf ihre Tiere ankam.
Ersatz für Futter (-) da er die Tiere so versorgt hat in seinem Stall, nachdem die Klägerin diese herausverlabgt hat und er nicht darauf vertrauen durfte diese Aufwendungen zu tätigen. Natürlich auch falsch, denn ich glaube er hat die Tiere vorher gefüttert, nur bei mir überleben also Tiere ohne füttern.
280 I, II, 286 für die Lämmer weil keine Unmöglichkeit aufgrund der Verordnung, er hat sie selber so angenommen ohne Marker im Ohr, daher dürfe er sich nicht darauf berufen sie daher selber nicht herausgeben zu können, 242. aber da nicht in diesem Stall herausgabe möglich.
Ra kosten daher auch (+)
Diesen Verzicht in der MV habe ich ausgelegt als Rücknahme nach 690, 269 III 3 weil Schlachtung vor rechtshängigkeit.
Besondere Sicherheitsleistung 794 natürlich vergessen. Und einfach gesagt dass er das nicht durfte weil die Tiere nicht individualisiert waren, denn die Zeit war vorbei.
Wollt ihr also sehen wie man es NICHT macht und was zu lachen haben, here U Go
Mahnbescheid, Abgabe ins streitige Verfahren. (Ist das eigentlich als Einleitung in den vortragen zu thematisieren dass das Gericht entscheiden darf da ein solcher Beschluss ja nicht bindet)?
Der Sachverhalt ist in NRW ähnlich aufgebaut. 70 Schafe und 30 Lämmer übergibt die Klägerin dem Beklagten unter der Abrede, dass dieser die Schafe zu sich nimmt während die Klägerin Land sucht und er darf diese benutzen um seine Weide abzuweiden womit er Geld verdient.
Es gibt Ausdrucke von WhatsApp Chats wo die Klägerin nachdem sie Land gefunden hat die Schafe herausverlangt, das bestreitet der B auch eigentlich garnicht, er macht aber Futter Kosten gelten. Nachdem die K die Tiere mehrfach verlangt hat, stellt er ihre 70 Schafe, die alle Markierungen in den Ohren haben in seinen Stall unter wo sie sich mit mehreren hundert seiner Schafe befinden, er sagt er könne diese nicht mehr rausgeben, da er die Schafe der Klägerin nicht mehr erkennen könne, die Lämmer kann er auch nicht herausgaben dem steht die Verordnung entgegen.
Hier einmal meine peinlich falsche Lösung, bitte nicht nachmachen, nur als Eindruck:
280 I, III, 283 wegen Schafen (VerwahrungsV)
- Unmöglichkeit bejaht wegen unverhältnismäßigen Aufwand die Tiere zu trennen, das ist natürlich falsch! Habe gesagt dass die Marker daran nichts ändern weil man dann mehrere 100 Tiere durchgehen müsste und dass es auch nicht zu einem anderen Ergebnis führt dass B ihr 70 seiner Schafe gibt, da es ihr eindeutig auf ihre Tiere ankam.
Ersatz für Futter (-) da er die Tiere so versorgt hat in seinem Stall, nachdem die Klägerin diese herausverlabgt hat und er nicht darauf vertrauen durfte diese Aufwendungen zu tätigen. Natürlich auch falsch, denn ich glaube er hat die Tiere vorher gefüttert, nur bei mir überleben also Tiere ohne füttern.
280 I, II, 286 für die Lämmer weil keine Unmöglichkeit aufgrund der Verordnung, er hat sie selber so angenommen ohne Marker im Ohr, daher dürfe er sich nicht darauf berufen sie daher selber nicht herausgeben zu können, 242. aber da nicht in diesem Stall herausgabe möglich.
Ra kosten daher auch (+)
Diesen Verzicht in der MV habe ich ausgelegt als Rücknahme nach 690, 269 III 3 weil Schlachtung vor rechtshängigkeit.
Besondere Sicherheitsleistung 794 natürlich vergessen. Und einfach gesagt dass er das nicht durfte weil die Tiere nicht individualisiert waren, denn die Zeit war vorbei.
Wollt ihr also sehen wie man es NICHT macht und was zu lachen haben, here U Go
Nachrichten in diesem Thema
Klausuren April 2025 - von admin - 17.10.2024, 12:18
RE: Klausuren April 2025 - von Lawful Horror - 27.03.2025, 14:18
RE: Klausuren April 2025 - von HHlaw - 27.03.2025, 15:24
RE: Klausuren April 2025 - von Lawful Horror - 27.03.2025, 15:46
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RE: Klausuren April 2025 - von Jellinek - 01.04.2025, 15:17
RE: Klausuren April 2025 - von OnlyLawnly - 02.04.2025, 20:29
RE: Klausuren April 2025 - von Tatbestandtanzt - 28.03.2025, 13:31
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RE: Klausuren April 2025 - von Tatbestandtanzt - 28.03.2025, 19:15
RE: Klausuren April 2025 - von Ref6407 - 01.04.2025, 10:41
RE: Klausuren April 2025 - von PeterNRW - 01.04.2025, 11:50
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