02.04.2025, 21:28
(02.04.2025, 21:23)Praktiker schrieb: Wenn das alles ist, was vorgetragen wurde, ist die Klage insoweit unschlüssig.
Aber schau nochmal in die vorgelegten Urkunden, ob irgendwo eine Abtretung steht. Ist zwar nicht ganz sauber das Vorgehen, aber wenn Du zusprechen sollst... steht der Termin noch aus? Dann die saubere Lösung und darauf hinweisen.
Danke für die schnelle Antwort!
Das Verfahren läuft nur noch schriftlich (mit Zustimmung, § 128 II ZPO).
Wäre denn eine Umdeutung der Klageanträge in einen Freistellungsanspruch ganz fernliegend?
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Aktivlegitimation - von feuxlio - 02.04.2025, 21:06
RE: Aktivlegitimation - von Praktiker - 02.04.2025, 21:23
RE: Aktivlegitimation - von feuxlio - 02.04.2025, 21:28
RE: Aktivlegitimation - von Praktiker - 03.04.2025, 16:57