02.04.2025, 19:32
In Deinem Fall ist ja ohnehin noch mit keinem Urteil zu rechnen, weil der Termin noch aussteht. Da wäre es im Normalfall eine sehr zweifelhafte Sanktion, allein wegen der Fristversäumnis ein inhaltlich falsches Urteil zu sprechen - das macht nämlich auch keinen Spaß. Vielmehr kann das nur nach strenger Prüfung im Einzelfall nötig sein, typischerweise in Extremfällen missbräuchlichen Vortrags. Da habe ich es aber durchaus schon gemacht. Ich finde das also eigentlich ganz ausgewogen, wie es ist.
Nach meinem Eindruck bemühen sich auch die allermeisten Anwälte extrem, die Fristen zu halten oder Verlängerung zu beantragen - eben weil es sonst doch mal schiefgehen kann. Wenn in Deinem Fall der Rechtsstreit sonst entscheidungsreif wäre und durch den Schriftsatz eine Beweiserhebung nötig wird, die nicht mehr durchführbar ist, wird es heikel: Hinweis, dass Zurückweisung in Betracht kommt, Stellungnahme dazu und Verkündungstermin: da hilft dann nur noch Flucht in die Säumnis mit allen Konsequenzen, wenn der Kollege überhaupt so versiert ist.
Aber das kommt dann ohnehin erst auf den Termin. Ich fand es eher nervig, wenn die Gegenanwälte bei jeder vermeintlichen Fristversäumnis "Zurückweisung" gefordert haben, als ginge das freischwebend im schriftlichen Verfahren...
Nach meinem Eindruck bemühen sich auch die allermeisten Anwälte extrem, die Fristen zu halten oder Verlängerung zu beantragen - eben weil es sonst doch mal schiefgehen kann. Wenn in Deinem Fall der Rechtsstreit sonst entscheidungsreif wäre und durch den Schriftsatz eine Beweiserhebung nötig wird, die nicht mehr durchführbar ist, wird es heikel: Hinweis, dass Zurückweisung in Betracht kommt, Stellungnahme dazu und Verkündungstermin: da hilft dann nur noch Flucht in die Säumnis mit allen Konsequenzen, wenn der Kollege überhaupt so versiert ist.
Aber das kommt dann ohnehin erst auf den Termin. Ich fand es eher nervig, wenn die Gegenanwälte bei jeder vermeintlichen Fristversäumnis "Zurückweisung" gefordert haben, als ginge das freischwebend im schriftlichen Verfahren...
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§296 Abs. 1 ZPO - ein stumpfes Schwert? - von Novize - 02.04.2025, 13:14
RE: §296 Abs. 1 ZPO - ein stumpfes Schwert? - von Praktiker - 02.04.2025, 19:32