02.04.2025, 09:16
Liebe alle, ich bin seit kurzem angestellter Anwalt in einer Kanzlei und werde in einem Monat schon die Kanzlei wechseln. Meine beA-Karte kam nun an und ich frage mich, ob es sinnvoll ist, die Karte in meiner aktuellen Kanzlei zu "aktivieren" oder dies in der neuen Kanzlei vorzunehmen. Bis zu meinem Wechsel bin ich nicht auf das beA angewiesen, da alles über meinen Chef läuft. Ich frage mich aber, was in der Umsetzung einfacher ist, weil das beA ja an ein E-Mail-Postfach geknüpft ist. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Nachrichten in diesem Thema
beA bei Kanzleiwechsel - von Lexfori - 02.04.2025, 09:16
RE: beA bei Kanzleiwechsel - von bienenjaeger - 02.04.2025, 10:48
RE: beA bei Kanzleiwechsel - von Lexfori - 02.04.2025, 18:47


