29.03.2025, 15:02
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte mich mit meiner Frage an diejenigen aus der Justiz wenden, insbesondere an die VG Richter, aber auch gerne an diejenigen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ich arbeite seit ca. 3 Jahren in einer Großkanzlei im öff. Rechtsbereich und kann in der Regel zwischen 20:30/21:30 Uhr Feierabend machen. Es gibt aber auch Tage, wo ich deutlich länger arbeiten muss, weil etwas eiliges dazwischen kommt oder ich Fristen einhalten muss. Ich bearbeite die Mandate weit überwiegend allein, mit dem Partner verstehe ich mich sehr gut.
Die fehlende Planbarkeit meiner Arbeit macht mir zu schaffen. Ich muss teilweise auch am Wochenende ran und daher Verabredungen oÄ absagen. Am schlimmsten trifft es meine Frau. Bisher konnte sie sich mit meinen Arbeitszeiten arrangieren. Wir wollen jetzt aber Kinder planen und das ist mit meinen nicht planbaren und überaus langen Arbeitszeiten nicht machbar.
Daher denke ich über einen Wechsel in die Justiz, am liebsten zum VG, nach. Bundesland wäre NRW. Wie sieht es denn in der Justiz, gerade am VG, mit der Planbarkeit der Arbeitszeiten aus? Müsst ihr auch am Wochenende ran? Meine Frage rührt gar nicht so sehr aus der allgemeinen Belastung der Gerichte, die ja bekannt ist. Sondern sie bezieht sich auf Eilverfahren, welche die Planung zerschießen können, oder? Kommt sowas häufig vor? Sollte ich deshalb vielleicht eher in die ordentliche Gerichtsbarkeit?
Wie geht ihr im Allgemeinen mit richtig eiligen Dingen um? Mir macht das sehr zu schaffen und ich muss alles immer sofort erledigen. Lernt man als Richter mit der Zeit damit umzugehen? Ich wäre auch in diesem Punkt über Tipps dankbar.
ich bin neu hier und möchte mich mit meiner Frage an diejenigen aus der Justiz wenden, insbesondere an die VG Richter, aber auch gerne an diejenigen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ich arbeite seit ca. 3 Jahren in einer Großkanzlei im öff. Rechtsbereich und kann in der Regel zwischen 20:30/21:30 Uhr Feierabend machen. Es gibt aber auch Tage, wo ich deutlich länger arbeiten muss, weil etwas eiliges dazwischen kommt oder ich Fristen einhalten muss. Ich bearbeite die Mandate weit überwiegend allein, mit dem Partner verstehe ich mich sehr gut.
Die fehlende Planbarkeit meiner Arbeit macht mir zu schaffen. Ich muss teilweise auch am Wochenende ran und daher Verabredungen oÄ absagen. Am schlimmsten trifft es meine Frau. Bisher konnte sie sich mit meinen Arbeitszeiten arrangieren. Wir wollen jetzt aber Kinder planen und das ist mit meinen nicht planbaren und überaus langen Arbeitszeiten nicht machbar.
Daher denke ich über einen Wechsel in die Justiz, am liebsten zum VG, nach. Bundesland wäre NRW. Wie sieht es denn in der Justiz, gerade am VG, mit der Planbarkeit der Arbeitszeiten aus? Müsst ihr auch am Wochenende ran? Meine Frage rührt gar nicht so sehr aus der allgemeinen Belastung der Gerichte, die ja bekannt ist. Sondern sie bezieht sich auf Eilverfahren, welche die Planung zerschießen können, oder? Kommt sowas häufig vor? Sollte ich deshalb vielleicht eher in die ordentliche Gerichtsbarkeit?
Wie geht ihr im Allgemeinen mit richtig eiligen Dingen um? Mir macht das sehr zu schaffen und ich muss alles immer sofort erledigen. Lernt man als Richter mit der Zeit damit umzugehen? Ich wäre auch in diesem Punkt über Tipps dankbar.
Nachrichten in diesem Thema
Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Neuling363 - 29.03.2025, 15:02
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Adlatus - 29.03.2025, 16:40
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Pontifex Maximus - 29.03.2025, 18:45
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Neuling363 - 30.03.2025, 09:37
RE: Planbare Arbeitszeiten in der Justiz (insb. VG) - von Pontifex Maximus - 30.03.2025, 11:23