28.03.2025, 07:17
(27.03.2025, 21:32)RefNdsOL schrieb:(27.03.2025, 21:02)ForumBenutzer schrieb:(27.03.2025, 13:01)Homer S. schrieb:Ich dachte die örtliche Flexibilität ist nur für die Traineezeit am Anfang gefragt? Mir wurde mal gesagt man bekommt dann eine Stelle als Leiter einer Abteilung an einem anderem Finanzamt als das wo man ausgebildet wurde und bleibt dort erstmal? Außer man strebt große Karrieresprünge an mit Ministerium odersowas.. Wo ist der Sinn ständig die Leiter auszuwechseln und die Leute damit auch noch in Probleme mit dem Wohnort zu bringen, mal abgesehen von dem Wunsch des Beamten oder Aufstieg?(27.03.2025, 11:51)Luck schrieb: Hat jemand Erfahrung wie das mit der Standortwahl nach dem Trainee Programm ist? Kann man sich da einigermaßen auf einen Standort einrichten oder muss man immer damit rechnen für eine andere Stelle wieder umzuziehen?
Ich kann dir das nur für das Trainee Programm der Finanzverwaltung in NRW sicher sagen: es gibt (Exoten-Stellen) wo du danach an einem Standort bleibst, für die große Mehrheit heißt es aber dass alle 2-5 Jahre ein Wechsel ansteht
Sofern die Finanzverwaltung des Landes NRW da nicht eine ganz eigene Personalführung hat, ist es normalerweise so, dass ein Lebenszeitbeamter gegen seinen Willen zwar versetzt werden kann und ggf. auch wird. Dies aber zumeist wohnortnah erfolgt oder abgelehnt werden kann. Bei Ehe- und/oder Familie ist der Dienstherr von Verfassungs wegen zu besonderer Rücksichtnahme angehalten. Obschon ein Beamter eben es arrangieren kann möglichst an einem Dienstort zu bleiben oder allenfalls wohnortnahe Wechsel zu beschreiten, ist es in der Tat so, dass für eine Karriere in der Verwaltung regelmäßig Mobilitätsbereitschaft erwartet wird. Gerade durch den Wechsel von Behörde und damit oftmals auch Dienstort ist die Einnahme höher bewertet Dienstposten möglich als wenn man in der eigenen Wohnortsbehörde warten muss bis der Vorgesetzte in den Ruhestand geht oder selbst eine andere Stelle einnimmt. Die zwangsweise regelmäßig erfolgende Rotation besteht bei den Beamten des höheren auswärtigen Dienstes bis auf wenige Ausnahmen, die eine Planstelle in der Berliner Zentrale haben.
@ RefNdsOL: schreibst du deine Beiträge mit einer KI?
Ansonsten ist örtliche Flexibilität leider Voraussetzung für jede Art von Karriere im ÖD bzw. hier konkret in der Finanzverwaltung. Sinn macht das meiner Ansicht nach nicht. Aber es ist so, dass du nach mehr als 3 Jahren Verwendung auf einer Stelle schon dumm angeschaut/angerufen wirst (Ausnahmen sind Sonderverwendungen wie Ministerium etc). Zwangsweise wirst du eher nicht versetzt, aber du willst auch nicht der einzige sein der A13/A14 bleibt... bzgl der Fahrzeit hält unsere Personalabteilung - die natürlich in einer nicht flexibeln Sonderverwendung sind^^ - eine Stunde pro Fahrweg für akzeptabel.
Zum Thema warten bis eine Stelle frei wird: bei uns darfst du zB nicht Amtsleiter in dem Amt werden, indem du vorher warst...
Nachrichten in diesem Thema
Verwaltung oder Justiz? - von Reffi0815 - 27.03.2025, 10:10
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Luck - 27.03.2025, 10:24
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Homer S. - 27.03.2025, 10:25
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Homer S. - 27.03.2025, 10:24
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Reffi0815 - 28.03.2025, 10:25
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Spencer - 01.04.2025, 00:05
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RE: Verwaltung oder Justiz? - von Sesselpupser - 27.03.2025, 14:26
RE: Verwaltung oder Justiz? - von MichaelJordan - 27.03.2025, 21:28
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Almöhi - 28.03.2025, 16:21
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Homer S. - 28.03.2025, 22:10
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Sesselpupser - 29.03.2025, 08:44
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Almöhi - 29.03.2025, 16:40
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Homer S. - 29.03.2025, 18:00
RE: Verwaltung oder Justiz? - von Reformatio - 31.03.2025, 10:36