27.03.2025, 08:54
Das gilt (zumindestens für Hessen kann ich das sagen) für alle Verwaltungsbeamte: Eine Zulassung nebenzu als RA ist nie möglich, da die ganze Arbeitskraft dem Hauptarbeitsverhältnis, also dem Staat zu widmen ist. Möglich sind wohl andere übliche Nebentätigkeiten (Vorträge, nicht juristisches etc.) die je nach Art und Umfang dann ggfs. genehmigt werden müssen.
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Nebenverdienst Anwalt - von Ariston - 24.03.2025, 21:11
RE: Nebenverdienst Anwalt - von BW2024 - 25.03.2025, 09:57
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